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Aargau: Grossrätliche Kommission empfiehlt die Aargauische Volksinitiative «Bildung sichern – JETZT!» zur Ablehnung

(pd) Die Initiative des Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverbands (alv) ist aus Sicht der Bildungskommission in formeller und materieller Hinsicht als gültig zu erklären. Die drei Hauptforderungen der Initianten und Initiantinnen werden anerkannt und unterstützt, die Umsetzung (Verfassungsänderung) jedoch in Frage gestellt.

Die grossrätliche Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) hat sich mit der am 28. Juni 2024 eingereichten Volksinitiative des Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverbands (alv) auseinandergesetzt. Diese fordert eine Verfassungsänderung, die zu einer flächendeckend hohen Qualität des Unterrichts in Aargauer Schulen sowie zu genügend qualifizierten Lehrpersonen, Schulleitungen sowie schulischen Fachpersonen führen soll. Des Weiteren soll sichergestellt werden, dass Lehrpersonen und schulische Fachpersonen von administrativen Aufgaben entlastet werden und deren Arbeit somit in erster Linie den Schülerinnen und Schülern zugutekommt.

Ja zu den Forderungen, nein zur Verfassungsänderung
Die Forderungen der Initiantinnen und Initianten stossen in der Kommission BKS auf grosse Zustimmung. Die Kommissionsmitglieder sind sich einig, dass vor allem in den Bereichen Unterrichtsqualität und adäquat ausgebildetes Fachpersonal Handlungsbedarf besteht. Für einige Kommissionsmitglieder ist die mit der Volksinitiative verbundene Ergänzung der Kantonsverfassung wesentlich, zumal auf diese Weise die Sicherung der Bildungsqualität verpflichtend wird und weder durch kurzfristige Sparmassnahmen noch durch Gesetzesänderungen abgeschwächt werden kann.
Für eine Kommissionsmehrheit ist zur Umsetzung der Forderungen keine Verfassungsänderung notwendig, da bereits entsprechende Regelungen auf Gesetzes- und Erlassstufe vorhanden sind. Des Weiteren wird von einigen Kommissionsmitgliedern auch immer wieder auf die von Seiten des Departements BKS (Abteilung Volksschule) getroffenen Massnahmen in Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel und der Bildungsqualität hingewiesen. Die finanziellen Auswirkungen werden in der Kommissionssitzung ebenfalls thematisiert und als weiteres Argument gegen die Initiative in die Diskussion eingebracht.
Nach kurzer Diskussion sprechen sich die Kommissionsmitglieder mehrheitlich für die Ablehnung der Volksinitiative aus und folgen damit dem regierungsrätlichen Antrag.

Gültigkeit in formeller und materieller Hinsicht
Für die Kommissionsmitglieder ist die Volksinitiative des Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverbands (alv) in formeller sowie in materieller Hinsicht gültig und soll entsprechend der Aargauer Stimmbevölkerung zur Abstimmung vorgelegt werden.
Die Botschaft wird voraussichtlich im Dezember 2025 im Grossen Rat beraten. Die Volksabstimmung ist für den 14. Juni 2026 geplant.