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Aargau: Gibt es zwei neue Mittelschulstandorte? Vorgeschlagene Aus- und Neubaustrategie wird unterstützt

(pd) Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) hat sich eingehend mit der Botschaft zur Aufnahme von zwei neuen Mittelschulstandorten (Lenzburg und Windisch) im Schulgesetz auseinandergesetzt. Der im Vergleich zum Planungsbericht aus dem Jahr 2019 deutlich höhere Bedarf an Schulraum für die Aargauer Mittelschülerinnen und -schüler wird sowohl in der Kommission BKS als auch in der mitberichtenden Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) anerkannt.

Die Gründe für den höheren Bedarf an Schulraum werden in der Botschaft klar dargelegt: Bevölkerungswachstum, höhere Anzahl an Schülerinnen und Schülern in der Volksschule, moderater Anstieg der gymnasialen Maturitätsquote sowie neues Prognosemodell mit aktuelleren Zahlen. Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) sowie die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) nehmen diese Gründe zur Kenntnis.

Ausbau in Aarau und Wohlen, Neubau in Lenzburg und Windisch
Der Regierungsrat schlägt einerseits den Ausbau der Alten Kantonsschule in Aarau sowie der Kantonsschule in Wohlen und andererseits den Neubau von je einer Mittelschule in Lenzburg und Windisch vor. Mit diesem Vorgehen soll der steigenden Zahl an Mittelschülerinnen und Mittelschülern bis in das Jahr 2050 begegnet werden (Variante V4). Diese Variante wird in beiden Kommissionen unterstützt. Beide neuen Standorte lassen sich realisieren und entlasten je unterschiedliche Einzugsgebiete.

Engpässe vermeiden
In der Diskussion wird von den Kommissionsmitgliedern betont, dass der Ausbau an den bisherigen Standorten voranzutreiben sei. In Wohlen können die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten zur Kapazitätserweiterung angegangen werden. In Aarau kommt es zu einer Verzögerung, da der geplante Arealabtausch (Sportanlage Telli – Schulanlage Zelgli) zwischen der Stadt Aarau und dem Kanton noch nicht definitiv geregelt werden konnte.

Von einigen Kommissionsmitgliedern wird eingebracht, dass die neuen Mittelschulen Lenzburg und Windisch möglichst bald und zeitgleich gebaut werden sollten. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass es in Zukunft zu Engpässen beziehungsweise zu teuren Übergangslösungen kommen wird, insbesondere auch vor dem Hintergrund der ungewissen Ausgangslage in Aarau. Andere Kommissionsmitglieder vertreten die Meinung, dass nach dem Ausbau der bestehenden Standorte (Wohlen und Aarau) vorerst nur eine neue Kantonsschule gebaut werden soll, da sich die berechneten Schülerinnen- und Schülerzahlen allenfalls anders entwickeln könnten. Zudem sei aus finanzieller Sicht zu verhindern, Schulraum auf Vorrat zu erstellen. Ein entsprechender Prüfungsantrag bezüglich Staffelung der Neubauten findet in der Kommission BKS keine Mehrheit. Der weitere Planungsprozess soll zeigen, welcher Standort zuerst und welcher danach realisiert werden kann.

Maturitätsquote steigt
Der in der Botschaft ausgeführte und in die Berechnung des benötigten Schulraums eingeflossene moderate Anstieg der gymnasialen Maturitätsquote (0,125 Prozentpunkte pro Jahr) wird in der Kommission BKS ausführlich diskutiert. Die Herleitung der prognostizierten Zunahme ist stringent und realistisch. Einige Kommissionsmitglieder sind der Ansicht, dass die Maturitätsquote nicht von 17,2 Prozent im Jahr 2022 auf 21 Prozent im Jahr 2050 ansteigen solle, und der Regierungsrat daher geeignete Massnahmen prüfen müsse, damit sie auf dem aktuellen Stand bleibe. Ein entsprechenden Prüfungsauftrag wird gestellt, jedoch von der Mehrheit der Kommissionsmitglieder nicht unterstützt.

Neuer Paragraf im Schulgesetz
Der neue Paragraf 90e «Provisorien der Mittelschulen» führt in beiden grossrätlichen Kommissionen zu Diskussionen. Die zu klärenden Fragen drehen sich um Formulierungen und die zeitliche Befristung, bis wann der Grosse Rat endgültig zuständig sein soll für Ausgabenbeschlüsse sowie die Errichtung und Aufhebung von Provisorien der Mittelschulen. Aus rechtlichen Gründen ist es notwendig, die möglichen Standorte für die Provisorien einzugrenzen.
Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport unterstützt einen Prüfungsantrag der Kommission für Allgemeine Verwaltung aufgrund von zusätzlichen Informationen aus dem Departement BKS nicht.
Der in § 90e vorgesehene Zeitraum – bis Ende 2030 – wird von der Kommission BKS als zu knapp bewertet und entsprechend eine Verlängerung um fünf Jahre beantragt. Auf diese Weise ist bei allfälligen Verzögerungen keine weitere Gesetzesanpassung notwendig. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.
Die Botschaft wird voraussichtlich im März im Grossen Rat debattiert.