Der Vorstand des Aargauischen Gewerbeverbands (AGV) hat den neu vorgeschlagenen Verfassungs-Paragrafen «Klima» in der letzten Vorstandssitzung kontrovers beraten.
Für die Mitglieder des AGV Vorstandes ist es klar, dass ein schonender Umgang mit den vorhandenen Ressourcen unerlässlich ist. Gewerbe und Industrie brauchen eine intakte Umwelt, denn basierend auf den natürlichen Ressourcen können wieder neue Produkte in den Wirtschaftskreislauf gebracht werden. Diese Ansicht hatte der AGV bereits in seiner Stellungnahme in der Vernehmlassung zum Klima-Paragrafen im Jahr 2022 deutlich ausgedrückt und die Bereitschaft erklärt, sich für konkrete Lösungen zu engagieren.
Der AGV ist überzeugt, dass der Aargau im Umweltschutzbereich schweizweit füh- rende Ziele hat. Zu erwähnen ist insbesondere der behördenverbindliche Richtplan, welcher in Kapitel H7 festhält: „Der Kanton Aargau will bis 2050 klimaneutral sein“. Dort werden auch mehrere Strategien aufgeführt, wie dieses Ziel zu erreichen ist. Der Aargauer Klimakompass, der im Juli 2021 vom Regierungsrat verabschiedet wurde, identifiziert sieben Handlungsfelder für Klimaschutz und Klimaanpassung so- wie die Priorisierung von Massnahmen und Vorhaben in diesen Bereichen. Zudem verweist der AGV auch auf die beantragte Weiterführung des Kredites «Förderpro- gramm Energie 2025 – 2028» in der Höhe von CHF 194.4 Mio., mit welchem CO2- Emissionen reduziert werden sollen.
Die genannten Beispiele waren alle bereits ohne den vorliegenden Verfassungsarti- kel «Klima» möglich und ergänzen die bestehenden – schweizweit geltenden – Um- weltschutzgesetze. Sie zeigen zudem deutlich, dass der Klima-Paragraf ein Papierti- ger ist mit reinem Symbolcharakter. Wer also die vorliegende Vorlage ablehnt, ist nicht gegen den Umweltschutz, sondern wie der AGV gegen die Aufblähung unserer kantonalen Verfassung ohne einen konkreten Nutzen für die Umwelt.