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Aargau: Gewerbeverband begrüsst einen zusätzlichen bewilligungsfreien Sonntag

(pd) Das Präsidium des Aargauischen Gewerbeverbandes (AGV) begrüsst den Gesetzentwurf des Regierungsrates zum Entwurf des Einführungsgesetzes zum Arbeitsrecht, welcher dem Grossen Rat zur Erstberatung und Beschlussfassung unterbereitet wird.

 Durch einen durch die Gemeinden zu bestimmenden weiteren bewilligungsfreien Sonntag – ausserhalb der Adventszeit – können regionale Anlässe attraktiver gestaltet werden und es wird regionalen Betrieben ermöglicht, ihre Dienstleistungen und Produkte anzubieten und den Kunden der Region vorzustellen.

Trotz diesem positiven Gesetzesentwurf bedauert der Gewerbeverband, dass das volle Potential der gesetzlichen Möglichkeiten des Arbeitsgesetzes nicht ausgeschöpft wird. Das Arbeitsgesetz erlaubt bis zu vier bewilligungsfreien Sonntagen pro Jahr. Eine solche Erweiterung hätte dem Gewerbe noch mehr Flexibilität geboten. Der AGV hofft, dass in der grossrätlichen Debatte diese Variante zusätzlich in Erwägung gezogen wird.

Der AGV setzt sich weiter dafür ein, Spezialregelungen abzuschaffen, welche lediglich bestimmten Bereichen (z.B. Tankstellenshops) Vorrechte geben für längere Öffnungszeiten oder Wochenendöffnungszeiten. Die Öffnungszeiten sind zu schweizweit zu liberalisieren, wobei der Gewerbeverband dies gemeinsam mit den Arbeitnehmenden planen will. Damit kann Bürokratie abgeschafft und mehr Freiheit auf dem Arbeitsmarkt erzielt werden.