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Aargau: Gesetzesrevision zur Verlängerung der Fristen für Beschwerden zu Stimmrecht, Wahlen und Abstimmungen

(pd) Für Stimmrechts-, Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sollen die Fristen für die Ergreifung des Rechtsmittels grundsätzlich von 3 Tagen auf 10 Tage erhöht werden. Lediglich für Wahlbeschwerden bei zweiten Wahlgängen soll die Frist bei 3 Tagen bleiben. Die Anhörung zur Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte startet am heutigen 20. September.

Der Regierungsrat schickt die Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte in die Anhörung. Ein Vorstoss der FDP-Fraktion des Grossen Rats verlangt die Verlängerung der Fristen für Stimmrechts-, Wahl- und Abstimmungsbeschwerden.
Grundsätzlich sollen die Fristen neu 10 Tage – statt wie bisher 3 Tage – betragen. Lediglich bei zweiten Wahlgängen auf kantonaler und kommunaler Ebene soll es bei den bisherigen 3 Tagen bleiben.
Längere Fristen würden sich insbesondere bei Ständerats- und Regierungsratswahlen nachteilig auswirken. Angesichts der kurzen Zeitspanne, die bei diesen Wahlen zwischen dem Urnengang und dem Amtsantritt liegt, muss in diesen Fällen möglichst rasch Klarheit über den Wahlausgang herrschen. Aus Gründen der Klarheit und Einfachheit soll für alle Stichwahlen die gleiche Beschwerdefrist von 3 Tagen gelten. Damit besteht eine einheitliche und bürgerfreundliche Regelung.

Keine weiteren Anpassungen
Im Gesetz über die politischen Rechte sind im Rahmen dieser Teilrevision keine weiteren Anpassungen vorgesehen. Die Anhörung dauert vom 20. September 2024 bis zum 15. Januar 2025.