(pd) Gemäss dem Entwicklungsleitbild 2021–2030 will der Kanton Aargau die Weiterbildungs-bereitschaft von erwachsenen Personen mit mangelnden Grundkompetenzen verstärkt fördern. Um den Zugang zu Grundkompetenzkursen weiterhin niederschwellig und kostengünstig zu gestalten, werden die im Jahr 2023 eingeführten Bildungsgutscheine bis Ende 2028 weiterhin angeboten.
Der Kanton Aargau hat den gesetzlichen Auftrag, sich gemeinsam mit dem Bund für die Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener einzusetzen. Bei Grundkompetenzen handelt es sich um Grundkenntnisse in Lesen, Schreiben und Konversation, Alltagsmathematik und die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien. Die Beherrschung von Grund-kompetenzen ist eine wichtige Voraussetzung für die Bewältigung des Alltags sowie die Integration in den Arbeitsmarkt oder die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten.
Positive Erfahrungen aus dem Pilotprojekt
Der Kanton Aargau hat per Januar 2023 im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojekts Bildungsgut-scheine à 500 Franken pro Person und Kurs eingeführt. Die Kurse werden auf der Webseite der nati-onalen Grundkompetenzkampagne "Einfach besser!" ausgeschrieben. Auch der Gutschein kann di-rekt über diese Webseite bezogen werden. Die Gutscheine machen Grundkompetenzkurse dank der Senkung von finanziellen und bürokratischen Hürden zugänglicher. Damit werden Erwachsene mit mangelnden Grundkompetenzen bei der Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft unter-stützt. Eine erste Evaluation im Herbst 2023 zeigte, dass das System funktioniert und sich sowohl die Teilnehmendenzahlen als auch die Angebotslandschaft positiv entwickelten. Eine zweite Evaluation über das gesamte Pilotprojekt wird im Frühjahr 2025 vorliegen.
Neuerungen per 2025
Die Bildungsgutscheine richten sich an Personen zwischen 18 und 65 Jahren, die im Kanton Aargau wohnen und ihre Grundkompetenzen verbessern möchten. Bezugsberechtigt sind ausschliesslich Personen, die noch keine andere staatliche Hilfe für Grundkompetenzkurse bekommen (zum Bei-spiel über Arbeitsmarktliche Massnahmen der RAV). Bisher wurden nur Kurse auf Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) bewilligt. Ab 2025 dürfen Kursanbieter im Be-reich Lesen, Schreiben und Konversation neu auch Kurse auf Stufe A2 gemäss GER anbieten. Im Rahmen des Pilotprojekts hat sich nämlich gezeigt, dass viele Menschen mit mangelnden Grund-kompetenzen noch nicht über die nötigen Sprachkenntnisse für eine Teilnahme am Gutscheinprojekt verfügen. Zusätzlich können ab 2025 auch Kurse in benachbarten Kantonen wie Luzern und Zug be-sucht werden, die ebenfalls Gutscheine anbieten. Auch diese Anpassung dient der Senkung der Hür-den. Aargauerinnen und Aargauer, die nahe an der Kantonsgrenze wohnen, haben so kürzere Anrei-sewege. Hohe Fahrtkosten bilden für die Zielgruppe der Grundkompetenzförderung oft ein Hinderungsgrund, einen Kurs zu besuchen.