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Aargau: Bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe 2023

(pd) Dieses Jahr sind die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe in den meisten Gemeinden für den zweiten und dritten Advent, namentlich am 10. und 17. Dezember, vorgesehen.

Der Regierungsrat hat für dieses Jahr den zweiten und dritten Adventssonntag, 10. und 17. Dezember für bewilligungsfrei erklärt. Das bedeutet, dass an diesen Sonntagen Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei beschäftigt werden können.

Sins und Wettingen mit Ausnahmereglung
Zwei Gemeinden haben aufgrund von traditionellen Verkaufsanlässen abweichende Daten: Für Sins und Wettingen gelten der erste und dritte Adventssonntag, namentlich der 3. und 17. Dezember, als bewilligungsfrei.
Die Daten der Sonntagsverkäufe im Advent sind bindend. Gesuche für Sonntagsverkäufe an anderen Daten werden nicht bewilligt.