(pd) Bei den Aargauer Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) waren per Ende August insgesamt 12 236 Personen als arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote ist gegenüber dem Vormonat unverändert bei 3,1 Prozent geblieben. Gegenüber dem Vorjahr hat sie um 0,4 Prozentpunkte zugenommen.
Bei den sieben Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) im Aargau waren per Ende August insgesamt 94 Personen mehr als im Vormonat als arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote blieb trotzdem unverändert bei 3,1 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr waren 1984 Personen mehr arbeitslos gemeldet, die Arbeitslosenquote nahm in diesem Zeitraum um 0,4 Prozentpunkte zu. Schweizweit erhöhte sich die Arbeitslosenquote gegenüber dem Vormonat um 0,1 Prozentpunkte auf 2,8 Prozent, im Vergleich zum Vorjahr nahm sie um 0,4 Prozentpunkte zu.
Stellensuchende im August
Per Ende August wurden im Kanton Aargau insgesamt 18’384 Stellensuchende registriert, 368 weniger als im Vormonat.
Gemeldete offene Stellen
Die Zahl der bei den Aargauer RAV gemeldeten offenen Stellen erhöhte sich im August gegenüber dem Vormonat um 229 auf 3243 Stellen. Davon waren 1797 Stellen meldepflichtig.
Dauer der Arbeitssuche
Durchschnittlich waren die im August abgemeldeten Stellensuchenden 250 Tage auf Stellensuche. Das waren drei Tage weniger als im Vormonat. Am längsten suchten die 50- bis 64-Jährigen nach einer neuen Stelle: Sie benötigten im Durchschnitt 298 Tage, um eine neue Arbeit zu finden.
Bei den 25- bis 49-Jährigen waren es 254 Tage und bei den 15- bis 24-Jährigen 154 Tage.
Kurzarbeitsentschädigung
Die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) soll Kündigungen infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle verhindern. Mit der KAE deckt die Arbeitslosenversicherung (ALV) den Arbeitgebenden über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten für die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden.
Betriebe reichen bei der Amtsstelle ALV im Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) die Voranmeldung von Kurzarbeit ein. Diese prüft den Anspruch. Antrag und Abrechnung von KAE erfolgt über die Arbeitslosenkasse.
Aktuell werden auch Arbeitsausfälle im direkten oder indirekten Zusammenhang mit den US-Zöllen als ausserhalb des normalen Betriebsrisikos eingestuft und einzelfallbezogen auf einen allfälligen KAE-Anspruch geprüft. Hier ist ein detaillierter Nachweis erforderlich.