(pd) Der Grosse Rat verabschiedete am 19. März 2024 vier Leitsätze zur Weiterentwicklung der Polizeiorganisation und der Polizeibestände. Insbesondere beschloss er, die duale Polizeiorganisation beizubehalten und verlangte gleichzeitig, diese zu optimieren. Zudem forderte er, den Polizeibestand an der Sicherheitslage auszurichten und den gesetzlich geltenden Mindestbestand zu überprüfen. Zur Umsetzung der Leitsätze zur Weiterentwicklung der Polizeiorganisation und der Polizeibestände findet nun eine Anhörung statt. Diese dauert bis zum 15. März 2026.
Die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Optimierungsmassnahmen basieren auf Empfehlungen einer politischen Begleitgruppe, bestehend aus Vertretungen des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI), der Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau (GAV) sowie der politisch Verantwortlichen der 15 Regionalpolizeien (Repol-Konferenz).
Schärfung der Aufgabenteilung zwischen Kantonspolizei und Regionalpolizeien
Die Begleitgruppe hat unter Einbezug der operativen Kräfte der Kantonspolizei sowie der Regionalpolizeien in verschiedenen Themenbereichen konkrete Optimierungsmassnahmen bearbeitet. Der Regierungsrat schlägt gestützt darauf vor, die Aufgabenteilung zwischen der Kantonspolizei und den Regionalpolizeien gezielt weiterzuentwickeln, um verschiedene Schnittstellen zu reduzieren. Dies betrifft insbesondere die Bearbeitung von Fällen der Kleinkriminalität sowie die Kriminalprävention an Schulen. Diese soll von den Regionalpolizeien künftig stärker wahrgenommen werden. Dazu ist eine Revision des Dekrets über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeidekret, PolD) erforderlich.
Geprüft wurde auch eine Anpassung der Aufgabenteilung bei Verkehrsunfällen, für deren Bearbeitung bei Personen- oder Sachschäden ausschliesslich die Kantonspolizei verantwortlich ist. Die Diskussion in der politischen Begleitgruppe dazu verlief kontrovers. In einer Gesamteinschätzung kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass eine Anpassung nicht sinnvoll ist, da damit der Einsatz der Ressourcen im Gesamtsystem verschlechtert würde.
Zudem soll zwischen dem Departement Volkswirtschaft und Inneres und den 15 Trägergemeinden der Regionalpolizeien eine Vereinbarung geschlossen werden, um die Aus- und Weiterbildung der Angehörigen der Regionalpolizeien besser zu gewährleisten und verbindlicher zu gestalten.Ausweitung der Führungsrolle der Kantonspolizei im dualen System nicht umsetzbar Weitergehende mögliche Optimierungsmassnahmen, wie sie der Regierungsrat bereits im Planungsbericht vor allem betreffend Führungsfunktion der Kantonspolizei thematisiert hatte, erweisen sich aus heutiger Sicht nicht als zielführend. Insbesondere eine klarere Führungsfunktion oder eine Aus-weitung der bestehenden Führungsfunktion der Kantonspolizei lassen sich im Rahmen der dualen Polizeiorganisation nicht sinnvoll umsetzen. Die Problematik, dass die Angehörigen der Regionalpolizeien gleichzeitig einem Gemeinderat als Anstellungsbehörde als auch der teilweisen Führung durch die Kantonspolizei unterstellt sind, würde sich dadurch nur verstärken. Ausserdem ist jederzeit die Budgethoheit der Gemeinden zu wahren, was ebenfalls im Widerspruch steht zu einer verstärkten Führung durch die Kantonspolizei.Entwicklung der PolizeibeständeDer Grosse Rat hat in einem Leitsatz beschlossen, dass sich der Bestand der Kantonspolizei primär nach der aktuellen sowie der zu erwartenden Sicherheitslage richten soll. Vor diesem Hintergrundhat der Regierungsrat aufgrund der sich entwickelnden Sicherheitslage den Stellenplan deutlich erhöht und die entsprechenden finanziellen Mittel in den letztjährigen und den aktuellen Aufgaben- und Finanzplan eingestellt.Der Regierungsrat hat verschiedentlich aufgezeigt, dass die Bestandesentwicklung bei den Regionalpolizeien in den letzten Jahren gesamthaft betrachtet deutlich rückläufig ist, obwohl auch diese Bestände aufgrund des Bevölkerungswachstums zunehmen müssten. Der Regierungsrat wird die Entwicklung des Personalbestands bei den Regionalpolizeien weiterhin beobachten. Er erachtet es aber als nicht sinnvoll, konkrete Vorgaben für die Bestandesentwicklung zu machen, weil die Rahmen-bedingungen in den verschiedenen Regionen des Kantons zu unterschiedlich sind. Dass die Gemeinden ihre Polizeibestände autonom planen, ist zudem ebenfalls eine Konsequenz der dualen Polizeiorganisation.
Die Gemeinden sind gemäss Polizeigesetz jedoch dafür verantwortlich, dass siedie Bestände ihrer Regionalpolizeien so ausgestalten, dass diese die lokale Sicherheit gewährleisten können und nicht die Kantonspolizei diese Aufgaben übernehmen muss.Der Regierungsrat erachtet zudem eine Anpassung des gesetzlichen Mindestbestands nicht als zweckmässig. Er weist jedoch darauf hin, dass sich die im Polizeigesetz verankerte Verhältniszahl von 1:700 (1 Polizist/-in auf 700 Einwohnende) ausdrücklich und ausschliesslich auf den Mindestbestand bezieht und nicht etwa als Vorgabe für die Grösse des Polizeikorps zu verstehen ist. Es zeigt sich auch, dass selbst diese im Vergleich zu anderen Kantonen sehr tiefe Verhältniszahl in den letzten Jahren nicht erreicht werden konnte. Es ist deshalb nicht zu erwarten, dass die Verankerung einer besseren Verhältniszahl im Polizeigesetz auch zur Folge hätte, dass diese erreicht würde.Die Anhörung dauert vom 21. November 2025 bis zum 15. März 2026.
Die Anhörungsunterlagen sind im Internet abrufbar unter: www.ag.ch/anhörungen > Laufende Anhörungen > Umsetzung der Leitsätze zur Weiterentwicklung der Polizeiorganisation und der Polizeibe-stände im Kanton Aargau; Dekret über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeidekret, PolD); Änderung