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Aargau: 575 Selbstanzeigen beim kantonalen Steueramt

(pd) Zur Nachbesteuerung angemeldet wurden Vermögen im Wert von 231 Millionen Franken. Daraus resultierten für den Kanton und die Gemeinden zusätzliche Steuereinnahmen von 15 Millionen Franken. Seit 2010 gilt in der Schweiz die sogenannte kleine Steueramnestie. Demnach kann jeder und jede Steuerpflichtige einmal im Leben eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung tätigen. Die steuerpflichtige Person muss dann zwar Nachsteuern und Verzugszinsen bezahlen, jedoch keine Bussen.

Im Jahr 2021 wurden beim Steueramt des Kantons Aargau 575 Selbstanzeigen erstattet. Diese Zahl liegt leicht über dem Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre, aber auch deutlich unter den Rekordzahlen der Jahre 2017 und 2018, in welchen beim Kantonalen Steueramt mehr als 1000 Selbstanzeigen registriert wurden.
Zur Nachbesteuerung angemeldet wurden vor allem in- und ausländische Bankguthaben und Wertschriftendepots sowie zahlreiche ausländische Liegenschaften. Der Gesamtwert des im Jahr 2021 zur Nachbesteuerung angemeldeten Vermögens belief sich auf 231 Millionen Franken und liegt damit deutlich unter dem Rekordwert von 287 Millionen Franken des Jahres 2018. Die im vergangenen Jahr erledigten
Selbstanzeigen brachten dem Kanton und den Gemeinden gesamthaft rund 15 Millionen Franken und dem Bund rund 3,8 Millionen Franken an zusätzlichen Steuereinnahmen ein. Die grösste Selbstanzeige betraf im Jahr 2021 ein bislang der Besteuerung vorenthaltenes Gesamtvermögen von 19 Millionen Franken, woraus Nachsteuern und Verzugszin-sen von 2,3 Millionen Franken resultierten. Der Grossteil der Selbstanzeigen betrifft jedoch Vermögenswerte von 200 000 Franken und weniger.
Der Rückgang der jährlich erstatteten Selbstanzeigen seit den Höchstwerten in den Steuerjahren 2017 und 2018 ist darauf zurückzuführen, dass gemäss Praxis des Steueramts des Kantons Aargau Selbstanzeigen im Zusammenhang mit bislang der Besteuerung vorenthaltenen Bankkonten und Wertschriftendepots in über 80 ausländischen Staaten (darunter insbesondere die EU sowie Liechtenstein) nicht mehr straffrei möglich sind. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass die Zahl der Selbstanzeigen auch im laufenden Jahr weiter abnehmen wird.