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SVP: Wirkungsbericht Finanzausgleich im Grossen Rat – Christoph Riner fordert, Gemeinden im ländlichen Raum nicht schlechter zu stellen

(at) Auf das Jahr 2018 hin traten vollständig erneuerte Rechtsgrundlagen für den Finanzausgleich zwischen den Aargauer Gemeinden in Kraft. Das Finanzausgleichsgesetz sieht vor, dass der Regierungsrat dem Grossen Rat im Jahr 2023 einen ersten Bericht zur Wirksamkeit des Finanzausgleichs unterbreitet.

Dieser Bericht liegt nun vor. Er basiert einerseits auf einer Umfrage bei den Gemeinden, betreffend der Zufriedenheit mit dem System und den einzelnen Ausgleichsinstrumenten, andererseits auf detaillierten Datenanalysen, welche für einzelne Teilfragen durch eine externe Firma unterstützt wurden.
Aufgrund der Ergebnisse, die im Wirkungsbericht ausführlich dargestellt sind, stellt der Regierungsrat fest, dass der seit 2018 geltende Finanzausgleich insgesamt eine gute Akzeptanz geniesst. Nichtsdestotrotz sind in einigen Punkten Mängel feststellbar, die sich für einzelne Gemeinden ungünstig auswirken können und die Frage nahelegen, ob und wie das System optimiert werden kann.
Unter anderem wird der räumlich-strukturelle Lastenausgleich thematisiert. Der räumlich-strukturelle Lastenausgleich soll Gemeinden begünstigen, bei denen Sonderlasten aufgrund der ländlichen Struktur anfallen. Auch in diesem Bereich will man Anpassungen prüfen. Wenn jedoch Änderungen vorgenommen werden, so ist damit zu rechnen, dass Gemeinden, welche über eine ländliche Struktur verfügen, tendenziell mehrbelastet werden.
Dieser Punkt bewegte Grossrat Christoph Riner aus Zeihen, im Grossen Rat selbst ans Mikrofon zu gehen. Riner plädierte klar dafür, dass man hier keine einseitigen Änderungen auf dem Rücken von ländlichen Gemeinden, Regionen und ländlichen Bezirken machen soll. Ein Ausgleich für Gemeinden im ländlichen Raum, mit ländlichen Strukturen sei notwendig. Riner forderte den Regierungsrat auf, hier Augenmass zu behalten und alle Gemeinden im Kanton Aargau im Auge zu behalten, auch jene im ländlichen Raum.
Der Regierungsrat prüft Anpassungen des Finanzausgleichsrechts und erstattet dem Grossen Rat Bericht und Antrag. Spätestens dann wird die Thematik wieder auf der Traktandenliste sein.