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Was ist gehört in den Kunststoffabfall? Der Kunststoffsammelsack des GAF ist eine gute Sache – wenn das Richtige drin landet

(pd) Der gelbe Kunststoffsammelsack des GAF (Gemeindeverband Abfallbewirtschaftung unteres Fricktal mit Büro in Zuzgen) wird in den 16 Verbandsgemeinden alle 14 Tage eingesammelt, in Möhlin gepresst und nach D-Rheinfelden zu einer Firma transportiert, welche daraus Recyclinggranulate herstellt. Produziert werden Granulate aus PE (Polyethylen), PP (Polypropylen), PS (Polystyrol) und PO (Polyolefinkombinationen).

Den Kunden steht eine Produktpalette aus über 100 Granulat- und 80 Farbrezepturen zur Verfügung. Der Rohstoff kann von Verarbeitern als Alternative zu fossilbasierter Neuware eingesetzt werden und schont Ressourcen und Klima. Seit der Einführung des Kunststoffsammelsackes im Herbst 2016 hat der GAF bereits über 500 Tonnen Kunststoffartikel aus den Haushaltungen im GAF-Gebiet eingesammelt und dem Recycling zugeführt. Allerdings gibt es gewisse Kunststoffartikel, welche sich nicht für das Recycling eignen und somit direkt über den Kehrichtsack der Verwertung in einer Kehrichtverbrennungsanlage zugeführt werden sollten.
Der gelbe Kunststoffsammelsack des GAF wird in den 16 Verbandsgemeinden alle 14 Tage durch einen leichten Kleinlaster eingesammelt. Die sogenannte «Holsammlung» direkt bei den Haushalten vor Ort hat den Vorteil, dass die Säcke nicht individuell an einen Werkhof oder andere Sammelstelle gefahren werden müssen.
Wo die «Holsammlung» nicht möglich ist, beispielsweise in gewissen Gemeinden und Überbauungen mit engen Strassen und Wegen, sind gelbe, beschriftete Sammelcontainer aufgestellt.

Was gehört in den gelben GAF-Kunststoffsammelsack?
Die Kunststoffartikel, welche im Sammelsack entsorgt werden können, sind auf dem gelben GAF Kunststoffsammelsack aufgedruckt. Dazu gehören folgende Artikel:
• Plastikflaschen, Plastiktuben und Kunststoffbehälter
• Milch- und Rahmflaschen, Joghurt- und andere Becher aus Plastik
• Büromaterial aus Kunststoff, Sicht- und Dokumentenmappen
• Plastiktragetaschen, Schrumpffolien und Kunststoffsäcke
• Kanister, Eimer und Kessel, sowie Kunststoffkörbe, Harassen und Kisten aus Kunststoff
• Spielzeuge aus Kunststoff (ohne Elektronik und Batterien)
• Früchte-, Gemüseschalen und andere Plastikverpackungen
• Plastikblumentöpfe
Zu beachten ist, dass Tuben, Plastikflaschen, Waschmittelverpackungen usw. nicht ausgewaschen werden müssen. Joghurtbecher etc. können mit Brauchwasser vom Abwasch kurz ausgespült werden.
Einen Flyer zum Thema «Was und was nicht gehört in den GAF-Kunststoffsammelsack?» wird in den nächsten Tagen allen Haushaltungen im GAF-Gebiet zugestellt oder kann über die Homepage des GAF herunter geladen werden.

Was gehört nicht in den Kunststoffsammelsack?
PET Getränkeflaschen können direkt bei den Verkaufsstellen abgegeben werden. Fehlwürfe von Getränkeflaschen in die Kunststoffsammlung führen zu minderwertigen Recyclingprodukten.
Sagex, Styropor, Silofolie, Tetra-Pack und Elektrogeräte gehören ebenfalls nicht in den gelben GAF- Kunststoff-Sammelsack. Toner von Druckern und Kopierern sind über die Elektrogerätesammlung zu entsorgen, wo diese wieder aufbereitet oder recycelt werden.
Verschmutzte Lebensmittelverpackungen wie Fleisch- Wurst- und Käseverpackungen bestehen aus verschiedenen Schichten dünnen Plastikfolien mit unterschiedlichen Schutzfunktionen und können nicht recycelt werden. Zudem sollten diese Lebensmittelverpackungen auch nicht ausgewaschen werden, da diese ohnehin nicht recycelt werden können und im Abfall landen. Ein unnötiger Wasser- und Energieverbrauch lässt sich so vermeiden.
Plastikflaschen mit Chemikalienresten dürfen nicht in den gelben GAF-Kunststoffsammelsack eingeworfen werden, sondern gehören in den Sonderabfall. Sonderabfall kann bei den Verkaufsstellen zurückgegeben werden, oder im GAF-Gebiet bei zwei Drogerien (Parkdrogerie in Rheinfelden und Drogerie Venzin in Möhlin).
Weitere Angaben gibt es im GAF-Entsorgungs- und Recyclingkalender oder auf der GAF-Homepage unter dem entsprechenden Flyer «Merkblatt Sonderabfall aus Haushaltungen».