(pd) Die Nachmeldefrist für die Ersatzwahl einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten am Bezirksgericht Rheinfelden ist unbenutzt verstrichen. Désirée Stutz kann somit als in stiller Wahl gewählt erklärt werden.
Am Bezirksgericht Rheinfelden wurde die Ersatzwahl für eine Gerichtspräsidiumsstelle (70 Prozent-Pensum) für den Rest der Amtsperiode 2025/2028 zur Wahl ausgeschrieben. Bis zum Ablauf der Anmeldefrist vom 26. September ging eine Kandidatur ein. In der Folge wurde eine Nachmeldefrist bis heute, 6. Oktober, 12 Uhr angesetzt. Es trafen keine weiteren Anmeldungen ein. Somit wird folgende Kandidatin als in stiller Wahl gewählt erklärt: • Stutz Désirée, Möhlin (SVP, Die Mitte, FDP, GLP, Grüne, SP).