(apk) Eine interessante Veranstaltung der Gewerbevereine des Bezirks Rheinfelden fand zusammen mit den Behördenvertreterinnen und -vertretern der Gemeinden zum neuen Beschaffungswesen im Kanton Aargau statt.
Weg vom (billigsten) Preis hin zu mehr Qualität und Verlässlichkeit, dies will das neue Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) mit einem Paradigma-Wechsel.
Dr. Max Schibli, Rechtskonsulent des Aargauischen Gewerbeverbandes verstand es, den Anwesenden auf eindrückliche Weise das neue Dekret über das öffentliche Beschaffungswesen (DöB) näher zu bringen. Das neue Beschaffungswesen des Kantons erlaubt es, dass andere Kriterien als nur der Preis angewendet werden können. So sind dies vor allem die zusätzlich neu geschaffenen Kriterien «Verlässlichkeit des Preises» mit dem möglichen Mediankriterium/Bewertung, «Preisniveauklausel», «Unterschiedliche Preisniveaus in den Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird».
Mit diesen beiden wichtigen Kriterien kommt man dem Paradigma-Wechsel, welches das neue Bundesgesetz (BöB) anstrebt, nun auch im Kanton Aargau näher. Nun müssen diese dann auch in Zukunft im Kanton und in den Gemeinden zur Anwendung kommen, zu Gunsten der einheimischen Unternehmungen mit ihren Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Hier ist nun der Aargau ein Vorreiterkanton für alle andern Kantone, welche diese Debatte noch vor sich haben.
Was heisst dies aber für die Umsetzung des neuen kantonalen Dekrets des öffentlichen Beschaffungswesens des Kantons? Obwohl es sich teilweise um «Kann-Formulierungen» handelt, müssen diese Kriterien von den Unternehmungen bei allen zukünftigen Ausschreibungen gefordert werden. Nur so kommt man langsam vom «billigsten Angebot» weg. Denn mit dem Kriterium «Verlässlichkeit des Preises» und dem damit verbunden «Medianpreis» wird ermöglicht, mit einfachen Mitteln ein zusätzliches, faires und nachvollziehbares Zuschlagskriterium, weg vom «billigsten Preis» hin zu mehr Durchschnittspreis, zu erlangen. Mit der «Preisniveauklausel» werden für alle produzierenden Unternehmungen die Rahmenbedingungen geschaffen, dass sie auch weiterhin in der Schweiz produzieren können, und somit weniger Halb- und Fertig-Fabrikate im Ausland beziehen, um mit dem Preis mithalten zu können. Dies ist keineswegs «Heimatschutz», denn einerseits liegt die Wertschöpfung in der Schweiz, Arbeits- und Ausbildungsplätze sind sichergestellt. Und anderseits fliessen in Form von Steuern wieder Gelder in die Kassen von Gemeinden und Kanton. Es liegt nun an allen, dies im Kanton und insbesondere auch in den Gemeinden zur Umsetzung zu führen.