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Ja zur Südspange im Sisslerfeld – Antrag auf Rückweisung wird abgelehnt

(pd) Als grösste Arbeitszonenreserve des Kantons Aargau und wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt (ESP) soll das Sisslerfeld möglichst bald für den Verkehr erschlossen werden. Zur Sicherung des dafür nötigen Raums und als planungsrechtliche Grundlage schlägt der Regierungsrat den kantonalen Nutzungsplan «Südspange ESP Sisslerfeld» vor. Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) des Aargauer Grossen Rats stimmt diesem Vorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zu.

Die Arbeitszone im Sisslerfeld soll nach dem Willen des Kantons sorgfältig und zum Nutzen aller Beteiligten nachhaltig entwickelt werden. Unter anderem plant das Baselbieter Chemieunternehmen Bachem AG im Süden des Sisslerfelds einen Produktionsstandort, an dem dereinst bis zu 3000 Personen arbeiten sollen. Zudem ist südlich der geplanten Südspange und der Bachem AG der neue Standort für den Freiverlad geplant. Schon heute betreibt beispielsweise die Firma DSM im Sisslerfeld einen Produktionsstandort für Vitamine, Pharmazeutika und Stoffe für die kosmetische Industrie.

Rückweisung abgelehnt
Um den südlichen Abschnitt des Sisslerfelds für alle Verkehrsteilnehmenden zu erschliessen, ist der
Bau einer kommunalen Groberschliessungsstrasse, der Südspange Sisslerfeld, vorgesehen. Eine Erschliessung des südlichen Sisslerfelds über die Kantonsstrasse K293 und die bestehende Erschliessungsstrasse würde gemäss Berechnungen des Kantons mittel- bis langfristig zu einer Überlastung des Anschlussknotens im Norden des Sisslerfelds führen. Eine Minderheit der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) verlangte dennoch eine Rückweisung des Geschäfts und die Ausarbeitung einer Erschliessung des südlichen Sisslerfelds über die bestehenden Erschliessungsstrassen. Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder anerkannte jedoch den Bedarf für eine zusätzliche Erschliessung im Sisslerfeld, lehnte diesen Rückweisungsantrag ab und
genehmigte den vom Regierungsrat beantragten kantonalen Nutzungsplan.

Lösung für drohende Finanz­probleme der Gemeinde Eiken
Der künftige Bau der Südspange wird Kosten in Höhe von geschätzt rund 26 Millionen Franken verursachen. Davon übernimmt der Kanton rund 7 Millionen Franken, die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer etwa 8 Millionen Franken. Die Gemeinde Eiken, auf deren Gemeindegebiet die Südspange rea­lisiert werden soll, muss 11 Millionen Franken zur Finanzierung beitragen. Die Gegner der Vorlage in der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) befürchten, dass sich die Gemeinde Eiken für die Realisierung der Südspange zu stark verschulden müsste. Den Kosten stehen künftig allerdings auch zusätzliche Steuereinnahmen aufgrund der An-siedlung neuer Produktionsstandorte und Unternehmen im Sisslerfeld gegenüber. Zudem haben die Gemeinde Eiken und der Kanton in einem Umsetzungsvertrag vereinbart, dass der Kanton die Südspange, Teil Ost, auf seine Kosten plant, projektiert und erstellt sowie das erforderliche Land erwirbt. Die Gemeinde muss diese Schuld erst nach 15 Jahren zurückerstatten, wobei die Rückzahlungsfrist nötigenfalls um weitere fünf Jahre verlängert werden kann. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder ist der Meinung, dass damit die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde Eiken gewahrt bleibt. Angesichts der zu erwartenden erheblichen Steuererträge sei die finanzielle Belastung für Eiken zumutbar.
Das Geschäft wird voraussichtlich im Januar 2024 im Grossen Rat beraten.