(jw) GLP-Grossrätin Béa Bieber aus Rheinfelden reagiert auf die Brandkatastrophe in Crans-Montana. In einer Interpellation stellt sie dem Regierungsrat Fragen zur Sicherheit in Clubs und Bars.
In der Neujahrsnacht kam es in Crans-Montana zu einer schweren Brandkatastrophe in einem stark frequentierten Ausgeh-Lokal. Dabei starben rund 40 Personen, über 100 Personen wurden teils schwer verletzt. Auch im Kanton Aargau seien Bars und Clubs wichtige Orte des gesellschaftlichen Lebens, schreibt GLP-Grossrätin Béa Bieber in ihrer Interpellation, welche sie am Dienstag, 6. Januar, einreichen wird. Gleichzeitig bestünden legitime öffentliche Interessen an Sicherheit, Ordnung, Jugendschutz, Brand- und Personensicherheit sowie an wirksamen, rechtsgleichen Kontrollen. Der Kanton Aargau verfüge hierfür über einschlägige Rechtsgrundlagen, namentlich das Gastgewerbegesetz sowie das Polizeigesetz. Das Gastgewerbegesetz enthalte unter anderem Bestimmungen zum Schutz der Jugend, zur Abgabe von Alkohol (u. a. Verbot der Abgabe an Betrunkene, Altersgrenzen) und zu Öffnungszeiten sowie zu Vollzug, Sanktionen und Schliessung. Das Polizeigesetz regele Auftrag und Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Aufgaben der Kantonspolizei und der Gemeinden (u.a. lokale Sicherheit, verwaltungspolizeiliche Aufgaben).
Vor diesem Hintergrund bittet Béa Bieber den Regierungsrat um die Beantwortung diverser Fragen. Unter anderem möchte sie wissen, wie viele Kontrollen in den letzten drei Jahren in Clubs und Bars durchgeführt wurden und welche typischen Beanstandungen vorgenommen werden mussten. Zudem erkundigt sie sich, ob im Aargau Lehren aus der Tragödie der Neujahrsnacht gezogen werden müssten bezüglich Personensicherheit und Brandschutz und wie insbesondere sichergestellt werde, dass Vorschriften eingehalten würden. Weiter stellt die GLP-Grossrätin die Frage, ob der Regierungsrat kurzfristig Schwerpunktkontrollen in Bars/Clubs (insb. an Wochenenden und Grossanlässen) mit Fokus auf Personensicherheit/Fluchtwege/Belegung plane? Und wenn ja: in welchem Zeitraum und mit welchen Partnern (Gemeinden, Feuerwehr/Brandschutz, Baukontrolle) und ob zusätzliche Ressourcen (Personal, Ausbildung, gemeinsame Einsatzkonzepte) für Kontrollen und Prävention im Ausgehbereich vorgesehen seien – kantonal oder in Zusammenarbeit mit den Gemeinden.
Die Interpellation im Wortlaut kann hier nachgelesen werden.