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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 28-2025

Gemeindeverband Sozialbereiche Bezirk Rheinfelden

Die Abgeordnetenversammlung des Gemeindeverbandes Sozialbereiche Bezirk Rheinfelden vom 04. Juni 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst: 1. Genehmigung des Protokolls der Abgeordnetenversammlung vom 5. Juni 2024; a) Genehmigung der Jahresberichte 2024 der einzelnen Bereiche; 2. Genehmigung der Jahresrechnung 2024, Bericht Revisionsstelle; 3. Genehmigung Budget 2026; 4. Genehmigung Antrag auf Nachtragskredit für das Jahr 2025; 5. Genehmigung/Dienstleistungsbereich «mit.dabei-Fricktal»; a ) Jahresbericht 2024; b) Rechnung 2024; c) Budget 2026; Gestützt auf § 14 Abs. 2 der Verbandssatzungen unter dem Titel «Initiativ- und Referendumsrecht» (abgeleitet von § 77a Gemeindegesetz des Kantons Aargau), werden folgende Beschlüsse der Abgeordnetenversammlung der Volksabstimmung unterbreitet: • Budget und Rechnung – wenn: a) 10% der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden (höchstens 3000 Stimmberechtigte) dies innert 60 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet verlangen; b) die Gemeinderäte von einem Viertel der Verbandsgemeinden dies innert 60 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, verlangen; Ablauf der Referendumsfrist: 3. September 2025 – Der Vorstand

Veröffentlichung der Beschlüsse der Abgeordnetenversammlung des Gemeindeverbandes ­Abfallbewirtschaftung Unteres Fricktal GAF vom 25. Juni 2025

Dem Verband gehören folgende Gemeinden an: Arisdorf, Augst, Buus, Hellikon, Hersberg, Kaiseraugst, Magden, Maisprach, Möhlin, Olsberg, Rheinfelden, Wallbach, Wegenstetten, Wintersingen, Zeiningen und Zuzgen. Gestützt auf die Bestimmungen des Gemeindegesetzes werden nachfolgend die von der Abgeordnetenversammlung gefassten Beschlüsse veröffentlicht. Alle Beschlüsse wurden positiv gefasst. Es sind dies: 3. Protokoll der Abgeordnetenversammlung vom 26. Juni 2024; 4. Jahresbericht 2024; 5. Jahresrechnung 2024; 6. Abfallentsorgungsgebühren 2026; 7. Budget 2026; Gegen die Beschlüsse gemäss den obigen Ziffern 3 bis 7 kann von 5 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden bzw. 1’500 Stimmberechtigten oder den Gemeinderäten von einem Viertel der Verbandsgemeinden, innert 60 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, das Referendum verlangt werden. In diesem Fall würde der entsprechende Beschluss einer Volksabstimmung unterbreitet (vgl. dazu § 77a des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom 19. Dezember 1978, SAR 171.100); Unterschriftenlisten können bei der Geschäftsstelle des GAF, Schulstrasse 19, 4315 Zuzgen, bezogen werden. Das Referendumsbegehren kann bei der Geschäftsstelle zur Vorprüfung eingereicht werden. Die Unterschriftenlisten sind bei der Geschäftsstelle GAF, bis spätestens 30 Tage nach dieser Publikation, einzureichen. Zuzgen, 30. Juni 2024 der Vorstand