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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 27-2026

Veröffentlichung der Beschlüsse der
Abgeordnetenversammlung des Gemeindeverbandes Abfallbewirtschaftung
Unteres Fricktal GAF vom 24. Juni 2026

Dem Verband gehören folgende Gemeinden an: Arisdorf, Augst, Buus, Hellikon, Hersberg, Kaiseraugst, Magden, Maisprach, Möhlin, Olsberg, Rheinfelden, Wallbach, Wegenstetten, Wintersingen, Zeiningen und Zuzgen. Gestützt auf die Bestimmungen des Gemeindegesetzes werden nachfolgend die von der Abgeordnetenversammlung gefassten Beschlüsse veröffentlicht. Alle Beschlüsse wurden positiv gefasst. Es sind dies:

Traktanden

3. Protokoll der Abgeordnetenversammlung vom 25. Juni 2025, zur Genehmigung. 4. Jahresbericht 2025, zur Genehmigung. 5. Jahresrechnung 2025, zur Genehmigung. 6. Abfallentsorgungsgebühren: i. Gebühren 2027, zur Genehmigung; ii. Rückvergütungen an Werkhöfe 2026, zur Genehmigung; iii. Rückvergütungen an Schulen, zur Kenntnisnahme.
7. Budget 2027, zur Genehmigung. 8. Wahlen: i. Wahl des Vorstandes; ii. Wahl der Präsidentin; iii. Wahl der Revisoren / der Revisorin. 9. Anträge, zur Genehmigung. Gegen die Beschlüsse gemäss den obigen Ziffern 3 bis 9 kann von 5 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden bzw. 1500 Stimmberechtigten oder den Gemeinderäten von einem Viertel der Verbandsgemeinden, innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, das Referendum verlangt werden. In diesem Fall würde der entsprechende Beschluss einer Volksabstimmung unterbreitet (vgl. dazu § 77a des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom 19. Dezember 1978, SAR 171.100). Unterschriftenlisten können bei der Geschäftsstelle des GAF, Schulstrasse 19, 4315 Zuzgen, bezogen werden. Das Referen­dumsbegehren kann bei der Geschäftsstelle zur Vorprüfung eingereicht werden. Die Unterschriftenlisten sind bei der Geschäftsstelle GAF, bis spätestens 30 Tage nach dieser Publikation, einzureichen. Zuzgen, 26. Juni 2026, der Vorstand

Abwasserverband Region Möhlin

Veröffentlichung Beschluss des Vorstandes vom 24. Juni 2026

Dem Verband gehören folgende Gemeinden an: Möhlin, Zeiningen, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten, Wallbach, Mumpf, Obermumpf und Schupfart. Gestützt auf § 77a des Gemeindegesetzes werden folgende Vorstandsbeschlüsse veröffentlicht: 1. Protokoll der Vorstandssitzung vom 24. Juni 2026. 2. Jahresrechnung 2025. Der Beschluss unter Ziffer 3 ist dem fakultativen Referendum gemäss § 77a des Gemeindegesetzes unterstellt. Ablauf der Referendumsfrist: 31. August 2026.