Gemeindeverband Sozialbereiche Bezirk Rheinfelden
Die Abgeordnetenversammlung des Gemeindeverbandes Sozialbereiche Bezirk Rheinfelden vom 07. Juni 2023 hat folgende Beschlüsse gefasst: 1. Genehmigung / Dienstleistungsbereich «mit.dabei-Fricktal»; - Jahresbericht 2022; - Rechnung 2022; - Budget 2024. 2. Genehmigung des Protokolls der Abgeordnetenversammlung vom 08. Juni 2022. 3. Genehmigung der Jahresberichte 2022. 4. Genehmigung der Jahresrechnung 2022, Bericht Revisionsstelle. 5. Genehmigung des Budgets 2024. Gestützt auf § 14 Abs. 2 der Verbandssatzungen unter dem Titel «Initiativ- und Referendumsrecht» (abgeleitet von § 77a Gemeindegesetz des Kantons Aargau), werden folgende Beschlüsse der Abgeordnetenversammlung der Volksabstimmung unterbreitet: •Budget und Rechnung wenn: a) 10% der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden (höchstens 3000 Stimmberechtigte) dies innert 60 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet verlangen; b) die Gemeinderäte von einem Viertel der Verbandsgemeinden dies innert 60 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, verlangen. Ablauf der Referendumsfrist: 5. September 2023. Der Vorstand
Veröffentlichung der Beschlüsse der Abgeordnetenversammlung des Gemeindeverbandes Abfallbewirtschaftung Unteres Fricktal GAF vom 28. Juni 2023
Dem Verband gehören folgende Gemeinden an: Arisdorf, Augst, Buus, Hellikon, Hersberg, Kaiseraugst, Magden, Maisprach, Möhlin, Olsberg, Rheinfelden, Wallbach, Wegenstetten, Wintersingen, Zeiningen und Zuzgen. Gestützt auf die Bestimmungen des Gemeindegesetzes werden nachfolgend die von der Abgeordnetenversammlung gefassten Beschlüsse veröffentlicht. Alle Beschlüsse wurden positiv gefasst. Es sind dies: 3. Protokoll der Abgeordnetenversammlung vom 29. Juni 2022. 4. Jahresbericht 2022. 5. Jahresrechnung 2022. 6. Abfallentsorgungsgebühren / Rückvergütungen; 6a. Abfallentsorgungsgebühren 2024; 6b. Rückvergütungen 2024. 7. Budget 2024. 8. Betriebs- und Gebührenreglement. Gegen die Beschlüsse gemäss den obigen Ziffern 3 bis 7 kann von 5 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden bzw. 1500 Stimmberechtigten oder den Gemeinderäten von einem Viertel der Verbandsgemeinden, innert 60 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, das Referendum verlangt werden. In diesem Fall würde der entsprechende Beschluss einer Volksabstimmung unterbreitet (vgl. dazu § 77a des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom 19. Dezember 1978, SAR 171.100). Unterschriftenlisten können bei der Geschäftsstelle des GAF, Schulstrasse 19, 4315 Zuzgen, bezogen werden. Das Referendumsbegehren kann bei der Geschäftsstelle zur Vorprüfung eingereicht werden. Die Unterschriftenlisten sind bei der Geschäftsstelle GAF, bis spätestens 30 Tage nach dieser Publikation, einzureichen. Zuzgen, 29. Juni 2023, der Vorstand