(pd) Für den zweiten Wahlgang der Ersatzwahl einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten (90 Prozent) am Bezirksgericht Rheinfelden ist heute Mittwoch, 22. März, 12 Uhr, die Anmeldefrist abgelaufen. Das Amt kann voraussichtlich in stiller Wahl besetzt werden.
Am Bezirksgericht Rheinfelden wurde infolge der anstehenden Pensionierung des Gerichtspräsidenten Daniel Gasser eine Gerichtspräsidiumsstelle (90-Pronzent-Pensum) für den Rest der Amtsperiode 2021/2024 zur Wahl ausgeschrieben. Im ersten Wahlgang vom 12. März erreichte keiner der drei Kandidaten das absolute Mehr, weshalb auf den 18. Juni ein zweiter Wahlgang angesetzt wurde.
Für diesen zweiten Wahlgang ist bis zur Anmeldefrist von heute Mittwoch, 22. März, 12 Uhr folgende Kandidatur eingereicht worden: • Bastian Björn, Rheinfelden (SP).
Da sich nur ein Kandidat angemeldet hat, wird am Freitag, 24. März, mit der Publikation im kantonalen Amtsblatt eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert welcher weitere Kandidatinnen oder Kandidaten angemeldet werden können. Wenn keine Nachmeldungen eingehen, gilt der angemeldete Kandidat als in stiller Wahl gewählt.
Weitere Ersatzwahlen
In den Bezirken Aarau, Bremgarten, Laufenburg und Zurzach wurden weitere Ersatzwahlen auf den 18. Juni angesetzt. Die Anmeldefrist für diese Wahlen läuft am Freitag, 21. April, 12 Uhr ab. Bei den Ersatzwahlen im Bezirk Laufenburg handelt es sich um die Besetzung je eines Sitzes am Bezirksgericht (Richterin/Richter) sowie im Bezirksschulrat.