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Armutsrisiko Gesundheitskosten: Caritas Aargau sieht Handlungsbedarf

(pd) Obwohl die Krankenkassenprämien auch für 2024 weiter steigen, senkt der Kanton Aargau den Kantonsanteil an die Prämienverbilligung. Gleichzeitig wird über die Abschaffung der Zweigstellen der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau (SVA), die Personen bei der Anmeldung zur Prämienverbilligung unterstützen, diskutiert. Caritas Aargau sieht darin die Gefahr, dass weniger Menschen mit tieferen Haushaltsbudgets eine Prämienverbilligung erhalten. Dadurch steigt das Risiko, dass diese Menschen bei Krankheit aufgrund der Franchise und des Selbstbehalts keinen Arzt mehr aufsuchen.

Die Krankenkassenprämien steigen ungebremst weiter, während der Kantonsanteil an der Finanzierung der Prämienverbilligung in den letzten zehn Jahren in der Mehrheit der Kantone gesunken ist. Ein Beispiel für diese problematische Entwicklung ist der Kanton Aargau. Obwohl der Kanton mit einem Prämienanstieg von 3 % bei den ordentlichen Prämien 2024 (Franchise Fr. 300.– mit Unfalleinschluss) und einem gleichzeitigen Bevölkerungszuwachs von 1,2 % rechnet, hat der Grosse Rat beschlossen, den Kantonsbeitrag zur Prämienverbilligung von 150 Millionen auf 146 Millionen Franken zu senken.
Einer der Gründe für die Beitragssenkung ist die nicht hinreichend belegte Prognose, dass die Anzahl Bezüger*innen von individueller Prämienverbilligung (IPV) im Vergleich zu den Vorjahren niedriger sein würde.
Nebst den tieferen Kantonsbeiträgen besteht das Risiko, dass die Hürde zur Anmeldung für die Prämienverbilligung erhöht wird: Eine Anmeldung für die IPV ist nur online möglich. Die Sozialarbeitenden von Caritas Aargau machen die Erfahrung, dass vielen Betroffenen die digitalen Kompetenzen fehlen, um sich online anzumelden. Diese Menschen suchen Unterstützung bei Caritas Aargau. Auch die SVA-Zweigstellen der Gemeinden bieten Hilfe bei der IPV-Anmeldung an. Jedoch sind hier Einsparungen geplant. Zurzeit läuft eine Vernehmlassung, das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung zu ändern. Besonders bedeutsam an der geplanten Änderung ist, dass der Bund die Kantone nicht länger dazu verpflichtet, Gemeindezweigstellen für den Vollzug der AHV/IV zu unterhalten. Der Regierungsrat des Kantons Aargau schlägt vor, diese Verpflichtung im kantonalen Erlass aufzuheben. Personen, die selber nicht in der Lage sind, sich für die Prämienverbilligung anzumelden, könnten dann nicht mehr auf die Unterstützung der SVA-Zweigstellen zählen.
Weniger Prämienverbilligung und ein erschwerter Zugang bewegen Menschen mit geringerem Einkommen dazu, den hohen Prämien mit einer hohen Franchise entgegenzuwirken. Dies kann zur Folge haben, dass manche gar darauf verzichten, zum Arzt zu gehen, aus Furcht vor der finanziellen Belastung durch Selbstbehalt und Franchisen.
Bei Fragen: Annick Grand, Co-Leitung Kirchliche Regionale Sozialdienste, Caritas Aargau, Telefon 062 837 06 18 / 079 262 96 45, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.caritas-aargau.ch