(ags) Was haben Alkoholkonsum und der Arbeitsplatz miteinander zu tun? Am Aktionstag vom 23. Mai bietet die Suchtberatung ags einen Einblick in die tägliche Arbeit, bei der in der Beratung Lösungswege für schwierige Situationen gesucht wurden.
Das Feierabendbier im Betrieb
Der Klient: «Wir haben ein tolles Team und eine wirklich super Tradition: Jeweils am Freitagabend bei gutem Wetter nach der Arbeit treffen sich alle von der Werkstatt im Garten und wir grillen eine Wurst und trinken Bier. Das ist wirklich ein guter Einstieg ins Weekend und macht mir auch viel Freude. Nun habe ich aber immer wieder Probleme mit der Kontrolle meines Alkoholkonsums, stürze am Freitagabend manchmal total ab und möchte deshalb den Freitagabend nicht mit Bier starten».
Lösungsansatz aus der Beratung: Der Klient hat dafür gesorgt, dass sein nicht-alkoholisches Lieblingsgetränk immer mehrfach im Betriebskühlschrank vorhanden war. So wurde es ihm leichter möglich, auf den Bierkonsum zu verzichten und die Konsumziele, die er sich setzte, konnte er besser einhalten. Zudem informierte er seine Kollegen, dass er sich zum Ziel genommen habe, eine Zeit lang während der Woche keinen Alkohol zu trinken.
Trinkender Angestellter
Der Klient: «Ich arbeite schon so viele Jahre bei meinem aktuellen Arbeitgeber. Ich schätze, dass ich immer mit meinen Problemen zu meiner Chefin gehen kann und stets unterstützt wurde. Meinen täglichen Alkoholkonsum habe ich aber nie mitgeteilt, da ich mir dann doch nicht sicher war, ob ich fristlos entlassen worden wäre. Eines Morgens sprach mich meine Chefin auf meine Restfahne an und schickte mich umgehend nach Hause. Beim Weglaufen rief sie mir hinterher: ‹He, wir finden eine Lösung! Mach dir keinen Kopf!› Dennoch hatte ich einen ganz schwierigen Tag und grosse Angst, meine Stelle zu verlieren. Mit über 50 Jahren...»
Lösungsansatz aus der Beratung: Die Vorgesetzte informierte sich im Laufe des Tages bei einer ambulanten Suchtberatungsstelle, wie sie denn als Arbeitgeberin am besten vorgehen könne. Sie wollte den Mitarbeiter im Betrieb behalten. Am Folgetag suchte die Vorgesetzte das Gespräch mit dem betreffenden Mitarbeiter und eröffnete ihm, dass sie gerne einen Vertrag mit ihm vereinbaren möchte. In diesem Vertrag steht einerseits, wie der Mitarbeitende unterstützt, und andererseits, wie eine gewisse Sicherheit für die Arbeitgeberin installiert werden kann. Eine gute Lösung für beide Seiten, denn für den Arbeitnehmer war es hilfreich zu hören, dass er nicht fristlos entlassen wird und auch für die Arbeitgeberin, dass sie nicht einen langjährigen Mitarbeiter mit seinem grossen Know-how verliert.
Hinschauen ist machbar
Das Hinschauen auf den Alkoholkonsum ist machbar, auch im Betrieb. Und es kann Kosten sparen und Leben schützen. Bei den verschiedenen Standorten der ags erhalten alle, ob selbst Betroffene, Angehörige oder Arbeitgebende, kostenlos und vertraulich Informationen und professionelle Beratung zum Thema Abhängigkeit. Die ags im Fricktal: Suchtberatung ags, Hermann Keller-Strasse 9, 4310 Rheinfelden , 061 836 91 00, www.suchtberatung-ags.ch