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A2 / A3 / A22: Notwarteräume für Güterverkehr – am 3. Oktober erstmals in Betrieb

(astra) Im Falle von Verkehrsüberlastungen, Ereignissen auf der Nationalstrasse, witterungsbedingten Einschränkungen oder Blockaden wie Feiertagen oder Streiks im angrenzenden Ausland dienen die Warteräume für den Schwerverkehr zur Pufferung und Dosierung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs – so etwa auf der A3 bei Mumpf.

In der Nordwestschweiz auf der A2 und der A3 in Richtung Norden wurden zusätzliche Notwarteräume definiert, welche situativ und kurzfristig eingerichtet werden können. Erschlossen werden die A2 Belchensüdrampe und die A3 bei Mumpf zwischen den Anschlüssen Eiken und Rheinfelden-Ost. Rund 350 Lastwagen finden dort gesamthaft Platz. Die Notwarteräume an der A2 Belchensüdrampe und der A3 bei Mumpf werden erstmals am 3. Oktober, dem Tag der Deutschen Einheit, in Betrieb genommen. Eine Weiterfahrt der wartenden Lastwagen erfolgt am Morgen des 4. Oktobers.
Der Notwarteraum bei der Belchensüdrampe bietet Platz für rund 135 Lastwagen. Der dortige Rastplatz Eggberg bietet weiteren Platz für rund 20 Lastwagen und ist daher für den übrigen Verkehr gesperrt. Die Einrichtung des Notwarteraums erfolgt auf der Normalspur in Fahrtrichtung Norden, der restliche Verkehr wird zweistreifig vorbeige-führt. Der Notwarteraum bei Mumpf bietet Platz für rund 200 Lastwagen. Der Rastplatz Mumpf-Nord wird als Triagestelle genutzt und ist daher für den übrigen Verkehr ge-sperrt. Die Einrichtung des Notwarteraums erfolgt auf der Normalspur in Fahrtrichtung Norden, der restliche Verkehr wird einstreifig vorbeigeführt. Der Notwarteraum auf der A22 zwischen Sissach und Itingen bleibt grundsätzlich bestehen, die Inbetriebnahme erfolgt allerdings nachgelagert zu derjenigen der oben erwähnten Warteräume. Neu wird bei einer allfälligen Inbetriebnahme der Anschluss Itingen gesperrt. Der Notwarteraum bietet Platz für rund 150 Lastwagen. Bei allen Warteräumen wird die Höchstgeschwindigkeit aus Sicherheitsgründen auf 60 km/h reduziert. Fahrberechtigte Lastwagen (inländischer Güterverkehr, Expresslieferungen, verderbliche Ware etc.) dürfen jeweils weiterfahren, während der restliche Schwerverkehr auf der jeweils abgesperrten Spur aufgereiht wird.