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Der Vorstand der HRK besuchte die Laufenburger Acht. Foto: zVg

60 Mio. Euro für grenzüberschreitende Projekte – Hochrheinkommission unterstützt bei Antragsstellung

(HRK) Die Schweiz und die EU stellen mit dem Fördertopf Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein rund 60 Millionen Euro für grenzüberschreitende Projekte zur Verfügung. Projekte können ab sofort eingereicht werden. Die Hochrheinkommission unterstützt Interessierte aus den Kantonen Aargau und Schaffhausen sowie den Landkreisen Lörrach und Waldshut bei der Antragsstellung.

Ob Unternehmen, Verbände, Gemeinden, (Hoch)Schulen oder andere Einrichtungen – Akteure aus der Hochrhein-Region können ab sofort wieder grosse grenzüberschreitende Projekte beim Förderprogramm Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein einreichen. Innovation, Digitalisierung, Umwelt, Gesundheit, Bildung, Kultur, Tourismus oder Mobilität, der Vorstand der Hochrheinkommission (HRK) begrüsste im Rahmen seiner gestrigen Sitzung im Laufenburger Rehmann Museum, dass eine Förderung in den verschiedensten Bereichen möglich ist. «Das Interreg-Förderprogramm ist für unsere Region eine starke Chance, weiter zusammenzuwachsen», so der Präsident der Kommission, der Aargauer Regierungsrat Stephan Attiger, und weiter: «Für Projektinteressierte steht die Geschäftsstelle der Hochrheinkommission mit Rat und Tat zur Seite».

Begegnungsprojekte unkompliziert fördern
Auch im Kleinen soll die Nachbarschaft am Hochrhein gestärkt werden. Der eigene Begegnungsfonds der HRK richtet sich speziell an die Bürgerschaft, Vereine oder kulturell Engagierte. Mit bis zu 2500 Euro werden Begegnungsprojekte vor Ort unterstützt, um menschliche Brücken über den Rhein zu bauen. «Uns allen sind die corona-bedingten Grenzschliessungen und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen vom März 2020 noch gut vor Augen. Umso wichtiger finden wir, die nachbarschaftlichen Aktivitäten zwischen Deutschland und der Schweiz nach der Corona-Pandemie wieder aufleben zu lassen», betont HRK-Vizepräsident, Landrat Dr. Martin Kistler aus Waldshut. Nachbarschaftliche Brückenfeste, gemeinsame Chor-Auftritte, sportliche Wettstreite oder Bildungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen: Anträge für Begegnungsprojekte können jederzeit und unkompliziert bei der HRK gestellt werden. Wenden Sie sich auch hierzu bitte ungeniert an die Geschäftsstelle.

Bild: Der Vorstand der HRK besuchte die Laufenburger Acht . Foto: zVg