(ots) Am Sonntagmittag, 20. November, war die Autofahrt eines 47 Jahre alten Mannes am Grenzübergang in Waldshut gleich nach Grenzübertritt beendet.
Gegen 15.15 Uhr war der Autofahrer einer Grenzkontrolle durch den Zoll unterzogen worden. Es stellte sich heraus, dass gegen den Mann drei Vollstreckungshaftbefehle bestanden. Er hatte gegen ihn verhängte Geldstrafen aus Strafverfahren nicht bezahlt und auch die ersatzweise möglichen Freiheitsstrafen nicht angetreten. Er bezahlte den offenen Geldbetrag von rund 4000 Euro an Ort und Stelle und konnte so seinen Weg fortsetzten. Allerdings nicht mit dem Auto. Denn ihm war es behördlich untersagt worden, in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen. Daraus resultierten übrigens auch zwei verhängte und nun bezahlte Geldstrafen. Ein neuerliches Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis war die Folge.