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Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

Oberentfelden: Frontal-seitliche Kollision verläuft glimpflich

Oberentfelden: Frontal-seitliche Kollision verläuft glimpflich

(pol) Am Samstagnachmittag kam es auf der Suhrentalstrasse zwischen zwei Fahrzeugen zu einer frontal-seitlichen Kollision. Mehrere Personen mussten zwecks Kontrolle in Spitäler gebracht werden. An den Fahrzeugen entstand Totalschaden.


Am Samstagnachmittag, 8. Februar, um kurz nach 13 Uhr, fuhr ein 38-jähriger PW-Lenker mit seinem Fahrzeug auf der Suhrentalstrasse von allgemein Richtung Aarau kommend. Nebst der 31-jährigen Beifahrerin befanden sich noch zwei Kleinkinder im Alter von zwei Monaten und zwei Jahren im Fahrzeug. Gleichzeitig fuhr ein 89-jähriger PW-Lenker mit seiner 88-jährigen Beifahrerin auf der Muhenstrasse und beabsichtigte in die Suhrentalstrasse einzubiegen. Dabei kam es zu einer frontal-seitlichen Kollision zwischen den beiden Fahrzeugen. Umgehend wurden mehrere Polizeipatrouillen sowie auch Rettungswagen vor Ort aufgeboten.
Zwecks Kontrolle wurden mehrere Personen in Spitäler transportiert. Gemäss ersten Erkenntnissen dürften die involvierten Personen glücklicherweise nur leicht verletzt worden sein. An den beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden.
Die Kantonspolizei hat die Ermittlungen zur Eruierung des genauen Unfallhergangs aufgenommen. Gemäss ersten Erkenntnissen fuhr der 89-jährige Mercedes-Lenker direkt vor den Subaru des 38Jährigen, wobei dieser nicht mehr bremsen konnte.
Der Führerausweis wurde dem Mercedes-Lenker, zuhanden des Strassenverkehrsamtes, abgenommen. Zudem wird er bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

Foto: zVg