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BL: Mutmassliche Veruntreuung und Urkundenfälschung – die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

(pd) Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat ihre Strafuntersuchung gegen einen heute 60-jährigen Mann deutscher Nationalität abgeschlossen und am Strafgericht Basel-Landschaft Anklage wegen mehrfacher Veruntreuung und mehrfacher Urkundenfälschung erhoben.

Sie legt dem Beschuldigten zur Last, ein im Kanton Basel-Landschaft ansässiges mittelständisches Unternehmen mit über 200 unrechtmässigen Überweisungen zulasten des Firmenkontos um über acht Millionen Franken geschädigt und sich selber bereichert zu haben. Wann die Hauptverhandlung am Strafgericht stattfinden wird, steht derzeit noch nicht fest. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Gestützt auf die Ergebnisse der Strafuntersuchung, geht die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft davon aus, dass der Beschuldigte als ehemaliger Finanzchef und Buchhalter des Unternehmens zulasten des Firmenkontos insgesamt über 200 unrechtmässige Überweisungen vorwiegend auf eigene Bankkonten getätigt hat. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, diese unrechtmässigen Transaktionen im Zeitraum von 2011 bis 2024 vorgenommen und die mutmasslich unrechtmässig erlangten Gelder grösstenteils zur Finanzierung seines luxuriösen Lebensstils verwendet zu haben. Der Beschuldigte hat die Firma mutmasslich um über acht Millionen Franken geschädigt. Um zu verhindern, dass die unrechtmässigen Überweisungen auffallen, soll der Beschuldigte fiktive Rechnungen erstellt haben. Im Zuge der Strafuntersuchung konnte die Staatsanwaltschaft im In- und Ausland Vermögenswerte des Beschuldigten im Umfang von mehr als einer Million Franken sicherstellen, darunter ein hochpreisiges Fahrzeug, welches zwischenzeitlich verwertet werden konnte. Der Beschuldigte befindet sich seit März 2025 in Untersuchungshaft beziehungsweise im vorzeitigen Strafvollzug.

Wann die Hauptverhandlung am Strafgericht Basel-Landschaft stattfinden wird, steht derzeit noch nicht fest. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.