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Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 9-2024

Abstimmungswochenende / ­Urnenöffnungszeit

Die Urne für die Wahlen ist am Sonntag, 03. März 2024, von 9.00 bis 9.30 Uhr in der Gemeindekanzlei aufgestellt. Bitte beachten Sie bei der brieflichen Stimmabgabe die Anleitung auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises. Es ist wichtig, dass die Stimmzettel im Stimmzettelcouvert sind. Das Stimmzettelcouvert und der unterschriebene Stimmrechtsausweis sind ins Antwortcouvert zu legen. Das Antwortcouvert muss bis spätestens um 9.30 Uhr am Abstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen. Besten Dank. Wahlbüro

Arbeitseinsatz für Natur und ­Landschaft

Am Samstag, 6. April 2024, 09.00 Uhr findet der Arbeitstag der Kommission Natur + Landschaft statt. Dazu ist auch die Bevölkerung herzlich eingeladen. Wir treffen uns um 09.00 Uhr beim Hartplatz / Parkplatz. Bitte bringen Sie Arbeitshandschuhe mit. Wir werden an diesem Arbeitstag kleine Unterhaltsarbeiten im Wald durchführen. Kommission Natur und Landschaft

Nichterwerbstätige / AHV-Beiträge

Bei der Berechnung der AHV-Rente werden die Beiträge berücksichtigt, die eine Person geleistet hat. Beitragslücken, d.h. Jahre, in denen man den Mindestbeitrag nicht geleistet hat, können zu einer Kürzung der Rente führen. Damit dies nicht passiert, müssen sich Nichterwerbstätige bei der Gemeindezweigstelle anmelden. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen (z.B. Teilzeitbeschäftigte) erzielen, namentlich vorzeitig Pensionierte, Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten, Empfänger und Empfängerinnen von Krankentaggeldern, Studierende, Weltreisende, ausgesteuerte Arbeitslose, Geschiedene, Verwitwete, Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten, etc. Nichterwerbstätige müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Für Männer und Frauen liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren. Nichterwerbstätige müssen keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn ihre Ehefrau oder ihr Ehemann im Sinne der AHV erwerbstätig ist und mindestens Beiträge in der Höhe von 1’028 Franken (doppelter Mindestbeitrag) entrichtet. Auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt Aargau www.sva-ag.ch kann das entsprechende Merkblatt 2.03 herunter geladen werden. Bei Fragen gibt Ihnen die Gemeindezweigstelle gerne Auskunft. Gemeindezweigstelle

Kunststoffsammlung

Donnerstag, 7. März. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Sammelsack - Verkaufsstellen sind: Gemeindeverwaltung und Frischmarkt Brogli. GAF

Generalversammlung
Feuerwehrverein

Am 8. März findet um 19.30 Uhr die Generalversammlung im 100er-Raum bei der Turnhalle in Zuzgen statt. Vor der Generalversammlung wird ein Nachtessen serviert. Der Vorstand freut sich auf ein zahlreiches Erscheinen.