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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 43-2024

Gemeindeversammlungen

Der Gemeinderat hat folgende Traktanden für die Gemeindeversammlungen am Dienstag, 26. November 2024, festgelegt:

Ortsbürgergemeindeversammlung

1. Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2024. 2. Budget 2025. 3. Verschiedenes / Informationen.

Einwohnergemeindeversammlung

1. Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2024. 2. Sanierung Kohliberg; Werkleitungen Wasser, Abwasser und Strassenbau, Verpflichtungskredit über CHF 1’400’000.00. 3. Erneuerung Spielplatz beim Schulhaus, Verpflichtungskredit über CHF 75’000.00. 4. Ersatz der Turnhallenfenster, Verpflichtungskredit über CHF 85’000.00. 5. Neues Dienstfahrzeug für den Haus- und Werkdienst, Verpflichtungskredit über CHF 65’000.00. 6. Modernisierung und Umrüstung der Beleuchtung an den Gemeindestrassen und an der Kantonsstrasse auf LED-Leuchten, Verpflichtungskredit über CHF 105’000.00. 7. Fortführung des Erschliessungsplans Rausmatt inkl. Teilrevision Bauzonenplan / Kulturlandplan, Zusatzkredit über CHF 38’000.00. 8. Änderung Personalreglement. 9. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Volker und Janet Kneisel mit Serina. 10. Budget 2025. 11. Verschiedenes / Informationen. Wir freuen uns, wenn Sie sich den Abend vom 26. November 2024 schon heute reservieren. Gemeinderat

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Der 1. November (Allerheiligen) ist in Zuzgen ein Feiertag. Die Gemeindeverwaltung bleibt deshalb am Freitag, 1. November 2024 geschlossen. Ab Montag, 4. November 2024 sind wir wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten für Sie da. Gemeindekanzlei

Hol- und Bringtag 2024

Am Samstag, 9. November 2024, findet von 09.30 bis 14.00 Uhr, in der Turnhalle Zuzgen, der Bring- und Holtag Zuzgen/Zeiningen statt. Es handelt sich dabei um eine Gratisbörse von guterhaltenen Gegenständen für die Zeininger und Zuzger Bevölkerung. Das «Beizli» wird vom Feuerwehrverein Zuzgen betrieben. Weitere Infos finden Sie unter www.zeiningen.ch. Gemeinde Zuzgen und Energiekommission Zeiningen

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Bäume und Sträucher dürfen die Sicht auf öffentliche Strassen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die Grundeigentümer werden gebeten, ihre an den Strassen stehenden Bäume und Sträucher auf das zulässige Mass zurückzuschneiden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten. Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.5 m frei gehalten werden, besser wäre auf die Grenze zurückzuschneiden. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden (BauG § 111). Gartenpflanzen dürfen nicht auf die Strassen ragen. In Sichtzonen ist ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und 3 m zu schaffen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist (§ 42 BauV). Aus Verkehrssicherheitsgründen sind die notwendigen Arbeiten umgehend auszuführen. Für Unfälle, die als Folge eines unterlassenen Rückschnitts entstehen, können die Grundeigentümer zur Haftung herangezogen werden. Gemeinderat

Kunststoffsammlung

Donnerstag, 31. Oktober. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Sammelsack - Verkaufsstellen sind: Gemeindeverwaltung und Frischmarkt Brogli. Bitte den Kunststoffsammelsack bis 7 Uhr am Abfuhrtag bereitstellen und nur die dafür vorgesehenen Kunststoffabfälle in den Sammelsack werfen. GAF

Ersatz Kehrichtsammlung für ­Allerheiligen Freitag, 1.11.2024

Die Ersatzsammlung findet am Donnerstag, 31. Oktober statt. GAF