Sommeröffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Während den Schulferien vom 4. Juli bis am 5. August gelten folgende Schalteröffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 11.30 Uhr, nachmittags jeweils geschlossen. Termine ausserhalb dieser Schalterstunden können vereinbart werden. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen angenehme Sommertage. Gemeindeverwaltung
Erschliessungsplan «Bummerten»; Beschluss
Der Gemeinderat hat am 4. Juli 2022 den Erschliessungsplan «Bummerten» gemäss § 25 Abs. 3 BauG in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist: a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Mit der Genehmigung des Erschliessungsplans «Bummerten» wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG). Gemeinderat
Kunststoffsammlung
Donnerstag, 14. Juli. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Sammelsack - Verkaufsstellen sind: Gemeindeverwaltung und Frischmarkt Brogli. GAF
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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 27-2022
Zuzgen