Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom Donnerstag, 22. Juni 2023, veröffentlicht. • Die Ortsbürgergemeinde hat folgende Beschlüsse gefasst: 1. Genehmigung des Protokolls der letzten Gemeindeversammlung vom 18. November 2022; 2. Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichtes 2022; 3. Genehmigung der Rechnung 2022; Die Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum.; • Die Einwohnergemeindeversammlung hat folgende Beschlüsse gefasst: 1. Genehmigung des Protokolls der letzten Gemeindeversammlung vom 18. November 2022; 2. Kenntnisnahme des Rechenschaftsbericht 2022; 3. Genehmigung der Rechnung 2022; 4. Genehmigung der Kreditabrechnung Erschliessungsplan Bummerten; 5. Zustimmung Bau- und Nutzungsordnung (Anpassung an Revision BauV 2021 / Anpassung an Begriffe IVHB / Abstände); 6. Genehmigung der Teilrevision Bauzonenplan; Umzonung Bummerten; 7. Genehmigung der Teilrevision Bauzonenplan und Kulturlandplan Sagerei; 8. Zustimmung zur Gründung des Gemeindeverbandes Feuerwehr Wabrig; 9. Zustimmung zum Verpflichtungskredit über Fr. 40’000.-- für die Projektierungskosten für den Neubau eines Feuerwehrmagazins in Hellikon; 10. Genehmigung der Anpassung des Stellenplans im Personalreglement für die Tagesstrukturen; • Die Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Ein Zehntel der Stimmberechtigten kann innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung im Bezirksanzeiger, verlangen, dass die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Urnenabstimmung unterstellt werden. Musterformulare eines Referendumsbegehrens können in der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 28. Juli 2023 – Gemeinderat
Erinnerung: Rückerstattung TNW-Abo
Schüler, welche im Schuljahr 2022/ 2023 eine auswärtige Schule (während der obligatorischen Schulzeit) besucht haben, können die Rückerstattung der Transportkosten beantragen. Bitte reichen Sie dazu eine Kopie des Abonnements oder der Kaufquittung zusammen mit einer aktuell gültigen Bankverbindung am Schalter der Gemeindeverwaltung oder via