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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 22-2026

Leer stehende Wohnungen

Im Auftrag des Bundesamts für Statistik wird in der ganzen Schweiz eine Zählung der leer stehenden Wohnungen durchgeführt. Zu erheben sind alle bewohnbaren, aber leer stehenden Einfamilienhäuser und Wohnungen, welche am 1. Juni 2026 zur Miete oder zum Kauf angeboten werden. Damit eine möglichst umfassende und lückenlose Erhebung möglich ist, werden Eigentümer und Liegenschaftsverwalter gebeten, der Gemeindekanzlei per 1. Juni 2026 leer stehende Häuser und Wohnungen zu melden und die Grösse (Anzahl Zimmer) anzugeben. Für die telefonische Meldung (061 875 95 75) oder eine Mitteilung per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) bis 30. Mai 2026 danken wir Ihnen bestens. Gemeindekanzlei

Banntag / Dank

Am 25. Mai 2026 konnte der Banntag bei schönem Wetter erfolgreich durchgeführt werden. Der Gemeinderat dankt Ihnen für die Teilnahme. Gemeinderat

Abstimmungswochenende /
Urnenöffnungszeiten

Die Urne für die Abstimmungen ist am Sonntag, 14. Juni, von 9 bis 9.30 Uhr in der Gemeindekanzlei aufgestellt. Bitte beachten Sie bei der brieflichen Stimmabgabe die Anleitung auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises. Es ist wichtig, dass die Stimmzettel im «Amtlichen Stimmzettelcouvert» sind. Das verschlossene amtliche Stimmzettelcouvert und der unterschriebene Stimmrechtsausweis sind in das graue «Zustell- und Antwortcouvert für Wahlen und Abstimmungen» zu legen. Das Antwortcouvert muss bis spätestens um 9.30 Uhr am Abstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen. Besten Dank. Wahlbüro

AEW Energiebatzen: Am 1. Juni startet die nächste Runde

Siehe unter «Alle Gemeinden».

Baugesuch

Bauherrschaft und Projektverfasser: Imkerverein Bezirk Rheinfelden, Brigitte Denk, Magdenerstrasse 21, 4310 Rheinfelden; Grundeigentümer: Christian und Karin Waltert, alte Lohnbergstrasse 8, 4315 Zuzgen; Bauvorhaben: Reaktivierung und Instandstellung Bienenhaus; Lage: Mastgrabe, Parz. 567. Planauflage: vom 1. bis 30. Juni 2026 in der Gemeindekanzlei Zuzgen. Da die Parzelle in der Landwirtschaftszone liegt, ist auch die Zustimmung des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt nötig. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Zuzgen einzureichen. Gemeinderat