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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 20-2023

Gemeindeverwaltung geschlossen

Der Schalter der Gemeindeverwaltung bleibt am Auffahrtsdonnerstag 18. und Freitag 19. Mai 2023 geschlossen. Zudem schliesst die Verwaltung am Mittwoch 17. Mai 2023 bereits um 16:00 Uhr.

Gemeindekanzlei

Banntag

Am Pfingstmontag, 29. Mai 2023, wird der Banntag durchgeführt. Die Einwohner von Zuzgen treffen sich auf dem Pausenplatz beim Gemeindezentrum. Der Bannumgang findet bei jeder Witterung statt (mit allfälliger Routenanpassung). Um 13:15 Uhr beginnt die Wanderung via Ärstel – Marestall – Stutzhalde – Chalofe – Spitzgrabe - Gemeindezentrum. Auf dem Gemeindeareal im Dorf offeriert die Gemeinde anschliessend einen Imbiss. Wir freuen uns auf eine grosse Beteiligung und einen geselligen, schönen Tag. Gemeinderat

Strassenreinigung

Am Montag 22. Mai 2023 findet die mechanische Strassenreinigung der Dorfstrassen durch die Firma Herzog Transporte statt. Wir bitten die Anwohnenden, ihre Motorfahrzeuge nicht am Strassenrand abzustellen und danken im Voraus für die Rücksichtnahme. Gemeinderat

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Bäume und Sträucher dürfen die Sicht auf öffentliche Strassen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die Grundeigentümer werden gebeten, ihre an den Strassen stehenden Bäume und Sträucher auf das zulässige Mass zurückzuschneiden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten (§ 41 BauV resp. Norm SN 640 201). Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.5 m frei gehalten werden (Strassenverkehrsgesetz Art.106), besser wäre auf die Grenze zurückzuschneiden. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden (BauG § 111). Gartenpflanzen dürfen nicht auf die Strassen ragen. In Sichtzonen ist ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und 3 m zu schaffen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist (§ 42 BauV). Aus Verkehrssicherheitsgründen sind die notwendigen Arbeiten umgehend auszuführen. Für Unfälle, die als Folge eines unterlassenen Rückschnitts entstehen, können die Grundeigentümer zur Haftung herangezogen werden. Gemeinderat