Am Samstag, 11. April, lädt die Kommission für Natur und Landschaft alle Interessierten herzlich zu einem gemeinsamen Arbeitseinsatz ein. Wir treffen uns um 9 Uhr beim Hartplatz/Parkplatz unterhalb des Schulhauses. Gemeinsam möchten wir an diesem Vormittag kleine Pflege- und Unterhaltsarbeiten auf dem Feld und im Wald durchführen – eine schöne Gelegenheit, etwas für unsere Umgebung zu tun und gleichzeitig miteinander ins Gespräch zu kommen. Bitte bringen Sie eigene Arbeitshandschuhe mit. Bei einem Zmittag vom Grill, zu dem wir Sie gerne einladen, lassen wir den Arbeitseinsatz ausklingen. Wir freuen uns sehr über jede helfende Hand und Ihre tatkräftige Unterstützung! Kommission Natur und Landschaft
Öffentliche Auflage Baugesuch und Gesuch für das Velofahren abseits von Waldstrassen (nachteilige Nutzung von Waldareal) in den Gemeinden Zeiningen, Möhlin, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten, Schupfart, Obermumpf und Mumpf
Ort: Gemeindekanzleien Zeiningen, Möhlin, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten, Schupfart, Obermumpf und Mumpf. Auflage: 13. April bis 12. Mai 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten. Gesuchstellerinnen: Gemeinden Zeiningen, Möhlin, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten, Schupfart, Obermumpf und Mumpf. Baugesuch und Gesuch für das nichtmotorisierte Fahren abseits von Waldstrassen und Waldwegen (nachteilige Nutzung von Waldareal) gemäss § 23 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998. Während der obenstehenden Frist liegen die Gesuchsunterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Diese Publikation stützt sich auf die Waldgesetzgebung des Kantons Aargau vom 1. Juli 1997. Gegen das Baugesuch und die Benützung der Waldfläche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden. Der Einwand hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einsprache ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann. Gemeinden Zeiningen, Möhlin, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten, Schupfart, Obermumpf und Mumpf. Gemeinderat
Hundekontrolle
Die Hundesteuer 2026 über CHF 120.00 wird sämtlichen Hundehaltern Ende April in Rechnung gestellt. Einwohner, welche neu einen Hund besitzen, werden gebeten, dies bis zum 25. April 2026 auf der Gemeindekanzlei mittels Kopie des Heimtierausweises zu melden. Mit dem Inkrafttreten der Änderungen der Hundeverordnung per März 2024 gilt der Stichtag 30. April 2026. Eine Rückerstattung oder nachträgliche Rechnungstellung ist somit hinfällig. Abteilung Finanzen
Voranzeige Banntag
Am Pfingstmontag, 25. Mai, findet der Banntag statt. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen, an diesem geselligen Anlass teilzunehmen. Die Einladungen werden zu einem späteren Zeitpunkt verschickt. Wir freuen uns auf eine grosse Beteiligung. Gemeinderat
Bauen ohne Bewilligungspflicht
Leider kommt es immer wieder vor, dass Bauten ohne Baubewilligung erstellt werden. Auf unserer Webseite www.zuzgen.ch unter Verwaltung, Merkblätter steht ein Merkblatt zur Verfügung, welches das Bauvorhaben ohne Bewilligungspflicht umschreibt. Bei Unsicherheiten oder ergänzenden Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. Gemeinderat
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Bäume und Sträucher dürfen die Sicht auf öffentliche Strassen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die Grundeigentümer werden gebeten, ihre an den Strassen stehenden Bäume und Sträucher auf das zulässige Mass zurückzuschneiden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten. Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.5 m freigehalten werden, besser wäre auf die Grenze zurückzuschneiden. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden (BauG § 111). Gartenpflanzen dürfen nicht auf die Strassen ragen. In Sichtzonen ist ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und 3 m zu schaffen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist (§ 42 BauV). Aus Verkehrssicherheitsgründen sind die notwendigen Arbeiten umgehend auszuführen. Für Unfälle, die als Folge eines unterlassenen Rückschnitts entstehen, können die Grundeigentümer zur Haftung herangezogen werden. Gemeinderat
Kunststoffsammlung
Donnerstag, 16. April. Sammelsack-Verkaufsstellen sind: Gemeindeverwaltung und Frischmarkt Brogli. GAF