Am Donnerstag, 27. März 2025, und Freitag, 28. März 2025, findet der Anlass RAIFFEISEN-klangheimli.ch (das Kulturzelt) statt. Am Samstag, 29. März 2025, wird die Generalversammlung der Raiffeisenbank Wegenstettertal durchgeführt. Deshalb wird die Lohnbergstrasse zwischen der Haupt- und der Schulstrasse an diesen Abenden jeweils zwischen 18.00 und 24.00 Uhr gesperrt. Wir danken im Namen des OK’s für das Verständnis. Gemeinderat
Arbeitseinsatz für Natur und Landschaft
Am Samstag, 5. April 2025, findet der Arbeitstag der Kommission für Natur und Landschaft statt. Dazu ist auch die Bevölkerung herzlich eingeladen. Wir treffen uns um 09.00 Uhr beim Hartplatz / Parkplatz unterhalb des Schulhauses. Bitte bringen Sie Arbeitshandschuhe mit. Wir werden an diesem Arbeitstag kleine Unterhaltsarbeiten im Wald durchführen. Kommission für Natur und Landschaft
Eingeschränkte Befahrbarkeit der Lohnbergstrasse
Infolge Ersatz der Wasserleitungen wird die Lohnbergstrasse (zwischen den Abzweigern Kohliberg und Rausstrasse) ab dem 7. April 2025 für rund sechs Wochen eingeschränkt befahrbar sein. Für Personenwagen besteht grundsätzlich keine Einschränkung. Es kann jedoch vereinzelt kurze Wartezeiten geben. Grössere Fahrzeuge (mit einer Breite von mehr als 3 Metern) können den Abschnitt während dieser Zeit nicht befahren. Die Anwohner werden mit einem separaten Schreiben informiert. Wir danken den Betroffenen für ihr Verständnis. Gemeinderat
Erinnerung Mahngebühren im Steuerbereich
Im Februar haben Sie das Formular zum Ausfüllen der Steuererklärung erhalten. Am 1. Januar 2019 sind das neue Steuergesetz sowie die neue Steuerverordnung in Kraft getreten. Seit dann werden im Veranlagungsverfahren (Abgabe der Steuererklärung: 1. Mahnung Fr. 35.00, 2. Mahnung Fr. 50.00) und im Bezugsverfahren (Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand provisorisch und definitiv Fr. 35.00 und Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand provisorisch sowie auch definitiv Fr. 100.00) Mahngebühren erhoben. Bei Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung fallen keine Gebühren an. Wir empfehlen, mit dem Einzahlungsschein, für die provisorische Steuerrechnung 2025, monatliche Teilzahlungen zu leisten. Die Steuererklärung für unselbständig Erwerbende muss bis zum 31. März eingereicht werden. Abteilung Finanzen
Hinweis zum Betreten von Wiesen und Äckern
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet, beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit von April bis Oktober zu verzichten. Gemeinderat
Leinenpflicht für Hunde
Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hundearten. Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: «Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.» Besten Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften. Gemeinderat und Jagdgesellschaften
Kunststoffsammlung
Donnerstag, 3. April. Sammelsack-Verkaufsstellen sind: Gemeindeverwaltung und Frischmarkt Brogli. GAF
Cupschiessen 2025
Am Sonntag, 30. März, findet das Cupschiessen der Schützengesellschaft statt. Beginn ist 13.30 Uhr in der GSA Ghei Wegensetten. Auch Nicht-Mitglieder dürfen sich gerne mit den Schützen messen. Auf eine grosse Teilnehmerzahl freut sich der Vorstand!