Baugesuche
• Bauherr: Mirco Gaebelein, Lohnbergstrasse 9, 4315 Zuzgen; Grundeigentümer: Mirco und Sabine Gaebelein, Lohnbergstrasse 9, 4315 Zuzgen; Projektverfasser: Grünenwald AG, Enrico Croci, Hardstrasse 21, 5103 Wildegg; Bauvorhaben: Luft-Wasser-Wärmepumpe (Innenaufstellung); Lage: Lohnbergstrasse 9, Parz. 764.
• Bauherr und Grundeigentümer: Martin Ruff, Alte Lohnbergstrasse 16, 4315 Zuzgen; Projektverfasser: Sopra Solarpraxis AG, Hombergstrasse 4, 4466 Ormalingen; Holzhandwerk Merz GmbH, Haldengasse 27, 4314 Zeiningen; Bauvorhaben: Speicherofen und Dachfenster; Lage: Alte Lohnbergstrasse 16, Parz. 1803.
• Bauherr und Grundeigentümer: Max Hasler, Höhle 5, 4315 Zuzgen; Projektverfasser: R. Häsler AG, Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin; Bauvorhaben: Luft-Wasser-Wärmepumpe; Lage: Höhle 5, Parz. 135.
• Bauherr, Grundeigentümer und Projektverfasser: Brogli AG, Hauptstrasse 20, 4315 Zuzgen; Bauvorhaben: Vordach über Rampe; Lage: Hauptstrasse 20, Parz. 56. Da das Bauvorhaben an der Kantonsstrasse liegt, ist auch die Zustimmung des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt nötig.
Planauflagen: vom 24. März bis 22. April 2022 in der Gemeindekanzlei Zuzgen. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Zuzgen einzureichen. Gemeinderat
Hundekontrolle
Die Hundesteuer 2022 über Fr. 120.00 wird sämtlichen Hundehaltern im April in Rechnung gestellt. Einwohner, welche neu einen Hund besitzen werden gebeten, dies zeitnah auf der Gemeindekanzlei mittels Kopie des Heimtierausweises zu melden. Abteilung Finanzen
Hinweis zum Betreten von Wiesen und Äckern
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet, beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit von April bis Oktober zu verzichten.
Leinenpflicht für Hunde
Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hundearten. Unter §21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben:»Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.«Besten Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften. Gemeinderat und Jagdgesellschaften
Arbeitseinsatz für Natur und Landschaft
Am Samstag, 9. April 2022, 09.00 Uhr findet der Arbeitstag der Kommission Natur + Landschaft statt. Dazu ist auch die Bevölkerung herzlich eingeladen. Wir treffen uns um 09.00 Uhr beim Hartplatz / Parkplatz. Bitte bringen Sie, falls vorhanden, einen Gertel und eine Rebschere mit. Kommission Natur und Landschaft
Öffentliche Auflage vom Erschliessungsplan Bummerten
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 24. März 2022 bis 9. Mai 2022 bei der Gemeindeverwaltung Zuzgen auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Zudem sind die Dokumente während der erwähnten Auflagefrist auf der Webseite der Gemeinde Zuzgen (https://www.zuzgen.ch/) abrufbar. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Aufgrund der Pandemielage wird auf eine persönliche Auskunftserteilung verzichtet. Allfällige Fragen und Anliegen können telefonisch oder schriftlich an folgende Kontaktstelle gerichtet werden: Gemeindeverwaltung Zuzgen; Strübin Sabrina; Schulstrasse 19; 4315 Zuzgen; Tel. 061 875 95 75;
Mit der Genehmigung des Erschliessungsplans Bummerten wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
Gemeinderat
Kunststoffsammlung
Donnerstag, 24. März. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Sammelsack-Verkaufsstellen sind: Gemeindeverwaltung und Frischmarkt Brogli. Bitte den Kunststoffsammelsack bis am 07.00 Uhr am Abfuhrtag bereitstellen und nur die dafür vorgesehenen Kunststoffabfälle in den Sammelsack werfen. GAF
Häckseldienst
Montag, 04. April. Anmeldung bis spätestens 3 Tage vor dem Häckseltermin an Kämpfer Forst GmbH, Talhof Magden. Anmeldung auf www.kaempferforst.ch oder telefonisch unter 078 260 99 09. Häckselgut geordnet am Häckseltag bis 07.00 Uhr am Strassenrand oder auf dem Vorplatz bereitstellen. Wurzelstöcke, Erdballen, Steine, Metallteile oder Plastik sind zu entfernen. Bitte beachten Sie, dass das Häckselgut direkt abgeführt wird und nicht mehr vor Ort gehäckselt werden kann. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem aktuellen Entsorgungs- und Recyclingkalender. GAF
Generalversammlung Procap Fricktal
Unsere Generalversammlung findet am Samstag, 23. April, um 14.00 Uhr im Restaurant Rössli in Eiken statt. Die Einladungen sind an alle Aktiv-, Solidar- und Kollektivmitglieder anfangs März verschickt worden. Bitte beachten Sie die Anmeldefrist bis am 9. April. Anmeldungen zu Generalversammlung bitte an Trix Lenzin, Pilger 118, 5062 Oberhof,