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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 10-2025

Sanierung Kohliberg inkl. Werkleitungen / Auflage Bauprojekt

Das Bauprojekt für die Sanierung Kohliberg liegt gestützt auf § 95 Abs. 2 des kantonalen Baugesetzes (BauG) in der Zeit vom 6. März bis 4. April 2025 zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Pläne können in dieser Zeit während den ordentlichen Büroöffnungszeiten oder nach Vereinbarung in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Einwendungen gegen das Strassenbauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Zuzgen, 4315 Zuzgen, einzureichen. Sie sind nur zulässig, wenn sie nicht bereits gegen einen Nutzungsplan hätten erhoben werden können. Sie müssen begründet sein und haben einen Antrag zu enthalten. Gemeinderat

Strassenreinigung

Am Montag, 24. März 2025, findet die mechanische Strassenreinigung der Dorfstrassen durch die Firma Herzog Transporte statt. Wir bitten die Anwohnenden, ihre Motorfahrzeuge nicht am Strassenrand abzustellen und danken im Voraus für die Rücksichtnahme. Gemeinderat

Strassensperrung klangheimli.ch

Am Donnerstag, 27. März 2025, und Freitag, 28. März 2025, findet der Anlass RAIFFEISEN-klangheimli.ch (das Kulturzelt) statt. Am Samstag, 29. März 2025, wird die Generalversammlung der Raiffeisenbank Wegenstettertal durchgeführt. Deshalb wird die Lohnbergstrasse zwischen der Haupt- und der Schulstrasse an diesen Abenden jeweils zwischen 18.00 und 24.00 Uhr gesperrt. Wir danken im Namen des OK’s für das Verständnis. Gemeinderat

Mahngebühren im Steuerbereich

In den letzten Wochen haben Sie das Formular zum Ausfüllen der Steuererklärung erhalten. Am 1. Januar 2019 sind das neue Steuergesetz sowie die neue Steuerverordnung in Kraft getreten. Seit dann werden im Veranlagungsverfahren (Abgabe der Steuererklärung: 1. Mahnung Fr. 35.00, 2. Mahnung Fr. 50.00) und im Bezugsverfahren (Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand provisorisch und definitiv Fr. 35.00 und Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand provisorisch sowie auch definitiv Fr. 100.00) Mahngebühren erhoben. Bei Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung werden keine Gebühren erhoben. Wir empfehlen, mit dem Einzahlungsschein für die provisorische Steuerrechnung 2025, monatliche Teilzahlungen zu leisten. Abteilung Finanzen

Mieterwechsel

Wir machen alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam, dass sie gemäss § 10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden. Die Meldung kann elektronisch via www.drittmeldung.ch erfolgen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe. Einwohnerdienste

Generalversammlung ­Schützengesellschaft

Am Freitag, 7.3., findet die Generalversammlung der Schützengesellschaft statt. Beginn ist um 19.30 Uhr im Mehrzwecksaal der Turnhalle Zuzgen. Vor der GV wird ein Nachtessen serviert. Auf eine grosse Teilnehmerzahl freut sich der Vorstand!