Arbeitsgruppe «Neubau Feuerwehrmagazin» und «Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug» / Infoveranstaltung Ende April 2023 /
Neuer Termin Sommer-Gemeindeversammlungen Hellikon, Wegenstetten und Zuzgen: 22.06.2023
Das 45 Jahre alte und immer noch aktive Feuerwehrmagazin der Feuerwehr Wabrig mit Standort in Hellikon (Gemeindehaus), erfüllt die Vorgaben der Aargauischen Gebäudeversicherung für Feuerwehrlokale nicht mehr (insbesondere auch die Subventionsberechtigung für einen Umbau, Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug etc.). Erstmals im Bericht zur Gesamtinspektion der Feuerwehr Wabrig 2018 werden unter anderem die Platzverhältnisse bemängelt. Auch hat das heutige Tanklöschfahrzeug (TLF) der Feuerwehr Wabrig mit Jahrgang 1994 die ordentliche Amortisationsdauer bereits im Jahr 2014 erreicht. Aufgrund der bestehenden und künftigen Herausforderungen haben die Gemeinderäte der Gemeinden Hellikon, Wegenstetten und Zuzgen deshalb die Feuerwehrkommission beauftragt, eine breit abgestützte Arbeitsgruppe einzusetzen (Vertreter aus den Gemeinderäten und der Feuerwehr Wabrig, mit Unterstützung durch die Gemeindekanzlei Hellikon) und diese mit der Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen bezüglich eines angedachten Neubaus des Feuerwehrmagazins und Ersatzbeschaffung des TLF zu beauftragen. Konkret gesagt, regelt der aktuelle Gemeindevertrag die Finanzierung und die Eigentumsverhältnisse eines Neubaus des Feuerwehrmagazins nicht. Es sind durch die Arbeitsgruppe somit alternative Zusammenarbeitsformen zu erarbeiten (z. B. Satzungen zu einem Gemeindeverband), die Finanzierung und die Eigentumsverhältnisse abzuklären und nicht nur der Standort zu bestimmen, sondern auch den Neubau des Feuerwehrmagazins selbst zu planen usw. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden Ende April 2023 der Bevölkerung, mit der Bitte um Mitwirkung, in einer Infoveranstaltung präsentiert. Eine separate Einladung folgt Anfang April 2023 per Flyer und Publikation. Vorsorglich wurde ein gemeinsamer Termin für die Sommer-Gemeindeversammlungen auf den 22.06.2023 festgehalten (allfälliger Antrag auf Gründung eines Feuerwehrverbandes und Antrag Projektierungskredit Neubau Feuerwehrmagazin). Für weitergehende Auskünfte oder Anregungen seitens Bevölkerung steht Ihnen der Gemeindeschreiber der Gemeinde Hellikon zur Verfügung: per Email an
Nichterwerbstätige / AHV-Beiträge
Bei der Berechnung der AHV-Rente werden die Beiträge berücksichtigt, die eine Person geleistet hat. Beitragslücken, d.h. Jahre, in denen man den Mindestbeitrag nicht geleistet hat, können zu einer Kürzung der Rente führen. Damit dies nicht passiert, müssen sich Nichterwerbstätige bei der Gemeindezweigstelle anmelden. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen (z.B. Teilzeitbeschäftigte) erzielen, namentlich vorzeitig Pensionierte, Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten, Empfänger und Empfängerinnen von Krankentaggeldern, Studierende, Weltreisende, ausgesteuerte Arbeitslose, Geschiedene, Verwitwete, Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten, etc. Nichterwerbstätige müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren. Nichterwerbstätige müssen keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn ihre Ehefrau oder ihr Ehemann im Sinne der AHV erwerbstätig ist und mindestens Beiträge in der Höhe von 1‘028 Franken (doppelter Mindestbeitrag) entrichtet. Auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt Aargau www.sva-ag.ch kann das entsprechende Merkblatt 2.03 herunter geladen werden. Bei Fragen gibt Ihnen die Gemeindezweigstelle gerne Auskunft. Gemeindezweigstelle
Baugesuche
• Bauherrschaft und Grundeigentümer: Simeon Contract SA, Voia Crapausa 19, 7083 Lenz; Projektverfasser: Sandra Cortesi Architektin, Obere Gasse 35, 7000 Chur; Bauvorhaben: Sanierung Fassaden und Dach, Umbau Nasszellen und Erstellung Luft-Wasser-Wärmepumpe; Lage: Kirchgasse 9, Parz. 1509. Da das Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone liegt, ist auch die Zustimmung des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt nötig. • Bauherr: Hauri Lotti, Schulstrasse 49, 4315 Zuzgen; Grundeigentümer: Hauri Lotti und Meienberg Rita, Schulstrasse 49, 4315 Zuzgen; Projektverfasser: tschudin haustechnik ag, Grittweg 16, 4435 Niederdorf; Bauvorhaben: Luft-Wasser-Wärmepumpe; Lage: Schulstrasse 49, Parz. 648. Planauflagen: vom 9. März 2023 bis 11. April 2023 in der Gemeindekanzlei Zuzgen. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Zuzgen einzureichen. Gemeinderat
Mieterwechsel
Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie gemäss § 10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden. Die Meldung kann elektronisch via E-Umzug (s. Homepage) erfolgen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe. Gemeinderat
Abstimmungswochenende / Urnenöffnungszeit
Die Urne für die Wahlen ist am Sonntag, 12. März 2023, von 9.00 bis 9.30 Uhr in der Gemeindekanzlei aufgestellt. Bitte beachten Sie bei der brieflichen Stimmabgabe die Anleitung auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises. Es ist wichtig, dass die Stimmzettel im Stimmzettelcouvert sind. Das Stimmzettelcouvert und der unterschriebene Stimmrechtsausweis sind ins Antwortcouvert zu legen. Das Antwortcouvert muss bis spätestens um 9.30 Uhr am Abstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen. Besten Dank. Wahlbüro
Feuerwehrverein Wabrig
Generalversammlung vom 10. März
Die Generalversammlung des Feuerwehrvereins findet am Freitag, 10. März, um 19.30 Uhr im Restaurant Rössli in Zuzgen statt. Wir freuen uns auf eine grosse Teilnehmerzahl. Der Vorstand