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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 08-2025

Reduzierte Schalterstunden

Am Donnerstag, 27. Februar 2025, ist die Gemeindekanzlei aufgrund Ferienabwesenheiten nur von 08.45 Uhr bis 11.15 Uhr geöffnet. Am Montag, 3. März 2025 sind wir von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr für Sie da. Die Schalterstunden am Nachmitag entfallen. Wir danken für das Verständnis. Gemeindeverwaltung

Nichterwerbstätige / AHV-Beiträge

Bei der Berechnung der AHV-Rente werden die Beiträge berücksichtigt, die eine Person geleistet hat. Beitragslücken, d.h. Jahre, in denen man den Mindestbeitrag nicht geleistet hat, können zu einer Kürzung der Rente führen. Damit dies nicht passiert, müssen sich Nichterwerbstätige bei der Gemeindezweigstelle anmelden. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen (z.B. Teilzeitbeschäftigte) erzielen, namentlich vorzeitig Pensionierte, Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten, Empfänger und Empfängerinnen von Krankentaggeldern, Studierende, Weltreisende, ausgesteuerte Arbeitslose, Geschiedene, Verwitwete, Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten, etc. Nichterwerbstätige müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Für Männer und Frauen liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren. Nichterwerbstätige müssen keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn ihre Ehefrau oder ihr Ehemann im Sinne der AHV erwerbstätig ist und mindestens Beiträge in der Höhe von 1’028 Franken (doppelter Mindestbeitrag) entrichtet. Auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt Aargau www.sva-ag.ch kann das entsprechende Merkblatt 2.03 herunter geladen werden. Bei Fragen gibt Ihnen die Gemeindezweigstelle gerne Auskunft. Gemeindezweigstelle

Appell und Info an die Hundebesitzer

Die Gemeinde Zuzgen stellt im ganzen Gemeindebann für die Entsorgung des Hundekots 23 Robidog-Standorte zur Verfügung. Die Bevölkerung ist Ihnen dankbar, wenn dieser Service auch benützt wird. Wir verweisen auch auf das Merkblatt «Hundehaltung», zu beziehen bei der Gemeindeverwaltung oder zum Herunterladen auf der Homepage www.zuzgen.ch. Damit beim Gebrauch die Rolle nicht zurückdreht, bitten wir Sie, die richtige Handhabung zu beachten: «Ziehen Sie das Hundekot-Säckchen mit beiden Händen an der Rolle, ca. 1 1/2 mal die Länge des Säckchens. Halten Sie dann mit der einen Hand das Säckchen bei der perforierten Stelle, die andere Hand kann so mühelos das Säckchen abtrennen, ohne dass die Rolle zurückdreht.» Falls Sie einen Defekt oder fehlende Hundekot-Säckchen feststellen, bitten wir um Mitteilung an die Gemeindekanzlei, Tel. 061 875 95 75. Herzlichen Dank für Ihren Beitrag zu einem sauberen Zuzgen. Gemeinderat

Abholung Häckselmaterial

Montag, 3. März. Anmeldung bis spätestens 3 Tage vor dem Abholtermin an Kämpfer Forst GmbH, Talhof Magden. Anmeldung auf www.kaempferforst.ch oder telefonisch unter 078 260 99 09. Häckselgut geordnet am Abholtag bis 7 Uhr am Strassenrand oder auf dem Vorplatz bereitstellen. Wurzelstöcke, Erdballen, Steine, Metallteile oder Plastik sind zu entfernen. Bitte beachten Sie, dass das Häckselgut direkt abgeführt wird und nicht mehr vor Ort gehäckselt werden kann. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem aktuellen Entsorgungs- und Recyclingkalender. GAF

Pro Senectute dankt!

«Wir sind da, wenn Einsamkeit die einzige Gesellschaft ist». Unter diesem Motto hat die Spendenfreudigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner von Zuzgen bei der Sammlung 2024 zum erfreulichen Resultat von CHF 855.00 geführt. Pro Senectute bedankt sich herzlich für die Unterstützung der Altersarbeit durch die Bevölkerung. Ortsvertreterin Heidi Reinle sowie Beratungsstellenleiterin Sibylle Freiermuth