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Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 8-2024

Baubewilligungen

Baubewilligung 2024-04

Bauherrschaft: Sigrist René u. Demel Claudia, Sonnhaldenweg 7, 4314 Zeiningen; Grundeigentümer/-in: Sigrist René u. Demel Claudia, Sonnhaldenweg 7, 4314 Zeiningen; Projektverfasser/-in: Graf AG, Martin Rippstein, Lindenweg 6, 4464 Maisprach; Bauvorhaben: Dachsanierung mit Indach PV-Anlage, neues Giebelfenster; Lage: Sonnhaldenweg 7, Parzelle 1408; Baubewilligung erteilt, vereinfachtes Verfahren.

Baubewilligung 2023-32

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde, Kirchweg 26, 4314 Zeiningen; Grundeigentümer/-in: Lang Kurt, Kirchweg 2, 4314 Zeiningen; Projektverfasser/-in: A. Aegerter & Dr. O. Bosshardt AG, Bahnhofstr. 130, 4313 Möhlin; Bauvorhaben: Sanierung Oberdorf/Fläche Installation/Lagerplatz ausserhalb Baugebiet; Lage: Cheibenhölzliweg/Schaufelackerweg, Parz. 1714; Baubewilligung erteilt, ordentliches Verfahren.

Öffentliche Auflage
Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland / Teiländerung 2021

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens (es wurden keine Mitwirkungseingaben eingereicht) und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 26. Februar 2024 bis 26. März 2024 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während den üblichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Zudem sind sie auf der Webseite der Gemeinde Zeiningen einsehbar. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten.

Abholung Häckselmaterial

Montag, 4. März. Anmeldung bis spätestens 3 Tage vor dem Abholtermin an Kämpfer Forst GmbH, Talhof Magden. Anmeldung auf www.kaempferforst.ch oder telefonisch unter 078 260 99 09. Häckselgut geordnet am Abholtag bis
7 Uhr am Strassenrand oder auf dem Vorplatz bereitstellen. Wurzelstöcke, Erdballen, Steine, Metallteile oder Plastik sind zu entfernen. Bitte beachten Sie, dass das Häckselgut direkt abgeführt wird und nicht mehr vor Ort gehäckselt werden kann. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem aktuellen Entsorgungs- und Recyclingkalender. GAF

Geschichtenstunde in der
Bibliothek Zeiningen

Wir freuen uns sehr auf die Geschichtenstunde für Kinder von 3 bis 6 Jahren am Donnerstag, 29. Februar, um 16 Uhr. Eine spannende Geschichte erwartet die Kinder und ihre Begleitpersonen. Sie wird dieses Mal von Simone Arn erzählt. Der Eintritt ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.