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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 48-2023

Weihnachtsbaumverkauf

Damit wir die gewünschten Weihnachtsbäume zur Verfügung haben, möchten wir Sie bitten, diese im Voraus zu bestellen. Die Bäume werden vom Forstbetrieb Region Möhlin und der Männerriege Zeiningen bereitgestellt. Bitte kreuzen Sie auf dem Bestellformular, welches in die Haushaltungen verteilt wurde, Ihren Wunschbaum an und übermitteln Sie den Talon bis spätestens 6. Dezember 2023 per E-Mail an die Gemeindekanzlei (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder geben Sie den Talon dort ab. Der Verkauf der Weihnachtsbäume findet am Samstag, 16. Dezember 2023 gegen Barzahlung (im Rahmen der «Zeiniger Wiehnacht»), von 10.00 bis 13.00 Uhr, vor der Kirche statt. Für einen Unkostenbeitrag von Fr. 10.– wird der Baum nach Hause geliefert (Zeiningen). Das Bestellformular kann auch auf unserer Webseite nochmals runtergeladen, ausgedruckt und ausgefüllt werden.


Ablesung der Stromzähler

Die Stromzähler der AEW Haushaltskundinnen und -kunden werden in der Regel einmal im Jahr abgelesen. Vom 6. bis 23. Dezember 2023 sind die Zählerableserinnen und -ableser im AEW Netzgebiet (www.aew.ch/netzgebiet) unterwegs. Ausgenommen sind Gemeinden, die bereits mit fernauslesbaren Smart Meter Zählern ausgerüstet sind. Anhand dieser Ablesedaten wird die Jahresrechnung erstellt. All jene, die ihren Zählerstand Ende Jahr selbst ablesen möchten, finden unter www.aew.ch/ablesung eine Anleitung und das Meldeformular. Die Zählerstände können mit dem Onlineformular bis spätestens 7. Januar 2024 übermittelt werden. Dadurch wird der Stromverbrauch des Kalenderjahres 2023 so präzise wie möglich für die Jahresabrechnung zum Tarif 2023 erfasst. Die Stromrechnungen werden im Januar 2024 versendet.

AEW Ableser können sich ­ausweisen

Die Zählerableserinnen und -ableser können sich auf Wunsch durch einen AEW Ausweis legitimieren und sind mit einer AEW Leuchtweste gekleidet. Die AEW bittet ihre Kunden, den Ableserinnen und Ablesern den Zugang zu den Zählern zu gewähren. «Wenden Sie sich bitte bei Unsicherheiten oder falls sich ein AEW Ableser nicht ausweisen kann, an den AEW-Kundenservice unter 062 834 22 22» rät Bernhard Mayerhofer, Leiter Geschäftsbereich Markt der AEW Energie AG. Gemeindekanzlei

Strassenlampen defekt?

Der Werkhof nimmt ab sofort Mitteilungen über defekte Strassenlampen entgegen. Hierfür bitten wir Sie, die blaue Nummer an der Lampe abzulesen und bei einer Meldung mit der genauen Strassenbezeichnung mitzuteilen an 079 345 42 42 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Die Meldungen können auch Online über www.zeiningen.ch durch Eingabe «Strassenbeleuchtung» im Suchfeld übermittelt werden. Besten Dank für Ihre Mithilfe.

Baugesuch BG 2023-43

Bauherrschaft: Schnellmann Daniel und Sabina, Friedhofweg 22, 4314 Zeiningen; Grundeigentümer/-in: Schnellmann Daniel und Sabina, Friedhofweg 22, 4314 Zeiningen; Projektverfasser/-in: R. Häsler AG, Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin; Bauvorhaben: Ersatz der Ölheizung durch innen aufgestellte Wärmepumpe; Lage: Friedhofweg 22, Parzelle 2191; Kant. Zustimmung: nicht erforderlich; Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 30. November 2023 bis am 29. Dezember 2023 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Bauverwaltung Zeiningen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich, mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat Zeiningen einzureichen.

Verkehrsbeschränkungen

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt: Parzelle 160, Kirchweg (gesamte Parzelle) und 2x Signal 2.13. «Verbot für Motorwagen und Motorräder» mit Zusatztafel «Zubringerdienst gestattet». Ziel dieser Beschränkung ist es, den Schulweg für die Kinder sicherer zu gestalten. Der Plan kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Zeiningen, Kirchweg 26, 4314 Zeiningen erhoben werden; diese hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf ein Rechtsmittel, das diesen Anforderungen nicht genügt, wird nicht eingetreten. Die Verkehrsanordnung wird erst nach der Signalisation gültig.

Adventsanlass MitenandFürenand

Der Vorstand des Vereins MitenandFürenand Zeiningen möchte die Mitglieder daran erinnern, dass am Montag, 4. Dezember, wieder der traditionelle Adventsanlass im katholischen Pfarrsaal von 14 – ca.17 Uhr stattfindet. Gerne gestalten wir einen gemütlichen, besinnlichen Nachmittag mit gemeinsamen Singen und einer Weihnachtsgeschichte, vorgetragen von der Pfarrerin Irina van Bürck. Dazu gibt es wie immer Getränke, Kuchen und diverses Gebäck. Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.

Gemeindebibliothek Zeiningen - Adventsfenster mit Advents-Café

Am Montag, 4. Dezember, öffnen wir das Adventsfenster im Innern der Bibliothek. Von 16 bis 19 Uhr findet auch das Advents-Bücher-Café statt. Geniessen Sie ein paar gemütliche Momente in weihnächtlicher Stimmung bei Kuchen, Guetzli, Tee etc. Wir freuen uns auf viele Besucher. Das Adventsfenster kann bis am 21. Dezember jeweils zu den Bibliotheksöffnungszeiten besucht werden.

Veloclub

Die Türen unseres Clubhauses sind am Dienstag, 5. Dezember, ab 18.30 Uhr für den Monatshock geöffnet – auf euer Kommen freue ich mich.