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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 42-2026

Baubewilligung 2026-26

Bauherrschaft und Projektverfasser: Islamischer Kulturverein Fricktal, Friedhofweg 40, 4314 Zeiningen; Grundeigentümer/-in: Markus Bieber, Birkenweg 2, 4310 Rheinfelden; Bauvorhaben: Innenraum-Umbau; Lage: Friedhofweg 40, Parzelle 1722; Baubewilligung erteilt, ordentliches Verfahren.

Baugesuche

Baugesuch 2026-35

Bauherrschaft und Grundeigentümer: Rüfenacht Dominik und Wunderlin Rüfenacht Eliane, oberer Katzenstirnenweg 10a, 4314 Zeiningen; Projektverfasser/-in: Rüfenacht Dominik und Wunderlin Rüfenacht Eliane, oberer Katzenstirnenweg 10a, 4314 Zeiningen; Bauvorhaben: Badefass; Lage: Oberer Katzenstirnenweg 10a, Parzelle 2468.

Baugesuch 2026-36

Bauherrschaft und Grundeigentümer: Anliker Adrian, Mittlerer Katzenstirnenweg 6, 4314 Zeiningen; Projektverfasser/-in: Anliker Adrian, Mittlerer Katzenstirnenweg 6, 4314 Zeiningen; Bauvorhaben: Spielhaus/Gartenhaus (bereits erstellt) versetzen; Lage: Mittlerer Katzenstirnenweg 6, Parz. 2086.

Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 15.10.2026 bis am 13.11.2026 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Bauverwaltung Zeiningen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich, mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat Zeiningen einzureichen.

Pflanzenrückschnitt

Gemäss § 109 Abs. 2 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG; SAR 713.100) sind Grundstück­eigentümer dafür verantwortlich, dass die sich auf ihrem Grundstück befindenden Einfriedigungen, Bäume und Sträucher die öffentliche Strasse, den Verkehr und Stras­senverkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die Bäume und Sträucher müssen deshalb bis auf die Parzellengrenze zur Strasse (Fahrbahnrand) und auf ein Lichtraumprofil von mindestens 4,50 Meter über der Fahrbahn beziehungsweise 2,50 Meter über dem Trottoir zurückgeschnitten werden. Insbesondere im Bereich der öffentlichen Beleuchtung und bei Strassensignalen ist auf eine ausreichende Freistellung zu achten. Die Gemeinde ersucht die Grundstückeigentümer beim Rückschnitt darauf zu achten, dass Rückschnitte und Rodungen nur ausserhalb der Brutzeit zwischen September und März vorgenommen werden.

Unterhalt der Gräber

Gemäss Art. 26 und Art. 29 des Friedhof- und Bestattungsreglements ist die Bepflanzung der freien Grabfläche Sache der Angehörigen. Dabei sind Pflanzen, welche das Gesamtbild des Friedhofs stören, nicht gestattet. Dies sind z.B. Bäume, gross werdende Sträucher etc. Sträucher und Pflanzen, welche die Nachbargräber, Wege oder Anlagen beeinträchtigen oder die Namen der Verstorbenen auf den Grabmälern unerkennbar machen, sind zurückzuschneiden. Wir bitten die Angehörigen, die Gräber entsprechend den Vorgaben zu unterhalten. Werden Gräber durch die Angehörigen trotz Aufforderung nicht bepflanzt und ordentlich unterhalten, so setzt der Friedhofgärtner immergrüne Pflanzen. Die Kosten werden den Angehörigen verrechnet. Bei Fragen steht die Gemeindekanzlei oder der Friedhofsgärtner gerne zur Verfügung.

Geschichtenstunde in der Bibliothek Zeiningen

Am Montag, 19. Oktober, um 16 Uhr findet die beliebte Geschichtenstunde für Kinder von 3 bis 6 Jahren statt. Mit Dorothea Schneiter erleben die Kinder und ihre Begleitpersonen die Welt der Sprache und der Bücher und erfahren, wie spannend die Geschichtenwelten sein können. Der Eintritt ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Schützenverein Zeiningen

Am Sonntag, 18. Oktober, ab 13.30 Uhr findet das Chilbischiessen in der GSA Röti Möhlin statt. Der Vorstand hofft auf rege Beteiligung.