Gestaltungsplan «Aennermatt»; Beschluss
Der Gemeinderat hat am 16. Januar 2023 den Gestaltungsplan «Aennermatt» gemäss § 25 Abs. 3 BauG in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). – Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. – Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans «Aennermatt» wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG). Gemeinderat
Baugesuche
Baugesuch 2022-61
Bauherrschaft: Jurapark Aargau, Linn 51, 5225 Bözberg; Grundeigentümer/-in: Einwohnergemeinde Zeiningen, Kirchweg 26, 4314 Zeiningen; Projektverfasser/-in: Waldburger Ingenieure AG, Hauptstrasse 52, 5277 Hottwil; Bauvorhaben: Eingangsmarkierung/Infotafel Jurapark Aargau; Lage: Zeiningerstrasse (K494), Parzelle 1840; Kant. Zustimmung: erforderlich
Baugesuch 2022-62
Bauherrschaft: Margadant Urs und Maria del Carmen, Blauenweg 6, 4314 Zeiningen; Grundeigentümer/-in: Margadant Urs und Maria del Carmen, Blauenweg 6, 4314 Zeiningen; Projektverfasser/-in: Margadant Urs und Maria del Carmen, Blauenweg 6, 4314 Zeiningen; Bauvorhaben: Anbringung Sichtschutz; Lage: Blauenweg 6, Parzelle 2247 – Die Baugesuchunterlagen liegen vom 26. Januar bis am 24. Februar 2023 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Bauverwaltung Zeiningen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich, mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat Zeiningen einzureichen. Bauverwaltung
Baubewilligung 2022-50
Bauherrschaft: Wirthlin Kurt, Juchgasse 22, 4314 Zeiningen; Grundeigentümer/-in: Wirthlin Kurt, Juchgasse 22, 4314 Zeiningen; Projektverfasser/-in: Herzog Haustechnik AG, Römerstrasse 24, 4314 Zeiningen; Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Luft-/Wasser-Wärmepumpe Aussenaufstellung; Lage: Juchgasse 22, Parzelle 1608; Baubewilligung erteilt, ordentliches Verfahren
Unterkünfte für ukrainische Familien und Flüchtlinge
Die Gemeindeverwaltung Zeiningen sucht in einem weiteren Schritt nach geeigneten Wohnräumen für ukrainische Familien und Flüchtlinge und bittet die Einwohner um entsprechende Mithilfe. Ab sofort können Wohnraumangebote per E-Mail an
Die Gemeinde Zeiningen – bald Ihre neue Arbeitgeberin?
Zur Verstärkung unseres Verwaltungsteams suchen wir eine/n Mitarbeiter/in Einwohnerdienste 60 % und eine/n Leiter/in Finanzen. Die Stellenausschreibungen finden Sie unter www.zeiningen.ch/offenestellen. Bitte bewerben Sie sich per Mail an
Theaterverein – «Der weisse Käfig» Premiere am kommenden Freitag
Am kommenden Freitag, 27. Januar um 20 Uhr geht die Premiere der diesjährigen Theaterproduktion «Der weisse Käfig» über die Bühne. Weitere Aufführungen folgen am Samstag, 28. Januar, am Freitag, 3. Februar und am Samstag 4. Februar jeweils um 20 Uhr, sowie am Sonntag, 29. Januar, um 13.30 Uhr. Reservieren Sie sich Ihre Plätze unter Telefon 079 918 73 39, jeweils von 19 -21 Uhr (Massimiliano Greco) oder online unter www.theaterzeiningen.ch. Die Wirtschaft wird bei allen Vorstellungen durch die Musikgesellschaft Zeiningen geführt, welche die Besucher*innen mit einem währschaften Menue bewirtet. Nach den Aufführungen ist jeweils die Theater-Bar bis weit in die Nacht geöffnet (ausser an der Sonntagsvorführung). Weitere Information und das detaillierte Programm sind auf der Theaterhomepage zu finden: www.theaterzeiningen.ch. Wir bitten die Anwohner*innen im Bereich der Merzweckhalle Mitteldorf um Verständnis für den mässigen Trubel, welcher die Theateraufführungen mit sich bringen wird. Theaterverein und Musikgesellschaft