Publikation Referendum und Rechtskraft der Einwohner- und Ortsbürgergemeindebeschlüsse vom 07. Dezember 2023 / Zustandekommen fakultatives Referendum gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 07. Dezember 2023 «Genehmigung Verpflichtungskredit MZG und PV-Anlage»
Gestützt auf § 62g des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird bekannt gegeben, dass gegen folgenden Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 07. Dezember 2023, Traktandum 2, das Referendum ergriffen worden ist: • Genehmigung Verpflichtungskredit MZG und PV-Anlage über brutto CHF 11’825’000 (inkl. 8,1% MWST) Total eingereichte Unterschriften: 221, davon ungültige Unterschriften 2, Total der gültig eingelangten Unterschriften 219; Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt. Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zu Stande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am Stichtag auf 1679. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt 1/10 oder 168. Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss § 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau angefochten werden. Die Beschwerdefrist muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen. Die Referendumsabstimmung findet am 03. März 2024 statt.
Rechtskraft übrige Einwohner- und Ortsbürgergemeindebeschlüsse
Die übrigen dem fakultativen Referendum unterstellten Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 07. Dezember 2023 sind am 15. Januar 2024 in Rechtskraft erwachsen.
Holzbestellung
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Baugesuche
Baugesuch 2023-48
Bauherrschaft: Rätz Celine u. Binkert Silvio, Sonnhaldenweg 17, 4314 Zeiningen; Grundeigentümer/-in: Rätz Celine u. Binkert Silvio, Sonnhaldenweg 17, 4314 Zeiningen; Projektverfasser/-in: Rätz Celine u. Binkert Silvio, Sonnhaldenweg 17, 4314 Zeiningen; Bauvorhaben: Abstellplatz und Gartenhaus mit überdachtem Sitzplatz; Lage: Sonnhaldenweg 17, Parzelle 2498
Baugesuch 2023-49
Bauherrschaft: Kanton Aargau, Abteilung Landschaft und Gewässer, Sabin Nater; Grundeigentümer/-in: Niklaus Senn, Willy u. Regula Rügge, Andreas Schauli; Projektverfasser/-in: Koch + Partner, Robin Brodmann, Im Bifang 2, 5080 Laufenburg; Bauvorhaben: Erstellung Ruderalteiche im Wildtierkorridor, AG01; Lage: Nüntal, Hasenacher und Chatzewadel, Parzelle 1989, 1974, 447, 448; Kant. Zustimmung: erforderlich; Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 18. Januar bis am 16. Februar 2024 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Bauverwaltung Zeiningen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich, mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat Zeiningen einzureichen.
Bauherrschaft: Schnellmann Daniel und Sabina, Friedhofweg 22, 4314 Zeiningen; Grundeigentümer/-in: Schnellmann Daniel und Sabina, Friedhofweg 22, 4314 Zeiningen; Projektverfasser/-in: R. Häsler AG, Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin; Bauvorhaben: Ersatz der Ölheizung durch innen aufgestellte Wärmepumpe; Lage: Friedhofweg 22, Parzelle 2191; Baubewilligung erteilt, ordentliches Verfahren
Baubewilligung BG 2023-45
Bauherrschaft: Bolliger Alain und Priska, Belchenweg 3, 4314 Zeiningen; Grundeigentümer/-in: Bolliger Dominique und Patrick, S West St. 320, 22314 Alexandria, Virginia, USA; Projektverfasser/-in: Ankli Haustechnik AG, Zürcherstrasse 29, 4332 Stein; Bauvorhaben: Ersatz best. Wärmepumpe durch Aussen-Wärmepumpe; Lage: Belchenweg 3, Parzelle 2250; Baubewilligung erteilt, ordentliches Verfahren
Kunststoffsammlung
Donnerstag, 25. Januar. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Sammelsack - Verkaufsstelle ist der Volg Zeiningen. GAF
Absage Januar-Geschichtenstunde in der Bibliothek Zeiningen
Leider kann die Geschichtenstunde für 3 bis 6 jährige Kinder am Donnerstag, 25. Januar nicht stattfinden. Der nächste Termin ist am Donnerstag, 29. Februar um 16 Uhr.
Männerriege/Pensioniertengruppe
Morgen Donnerstag, 18. Januar ab 19 Uhr, Faustballrunde in der Brugglismatt Turnhalle in Zeiningen. Auf Unterstützung hoffen die Faustballer der Männerriege.
Männerchorklänge am Oekumenischen Gottesdienst.
Die Gemeinschaft der Männerchöre Obermumpf und Zeiningen freut sich, am Tag der Oekumene im Wegenstettertal mitwirken zu dürfen. Wir singen am Sonntag, 21. Januar, um 10.30 Uhr in der Pfarrkirche Zeiningen. - Frau Irina van Bürck, sowie die Herren Niclas Raggenbass und Godwin Ukatu haben als leitendes Team des Anlasses den Chören ein üppiges Programm zugetraut, was natürlich ein Ansporn zu maximalem Einsatz sein wird. Unterstützung erfahren wir bei zwei Welthits von der Organistin Käthi Wunderlin-Kissling. Wie alle Männerchöre in der heutigen Zeit hoffen auch die Obermumpfer und Zeininger, dass ihr Engagement beim einen oder andern unentdeckten Talent das Interesse am Singen wecken kann.