Baubewilligung 2023-10
Bauherrschaft: Rahm Simone, Am Stutz 31, 4314 Zeiningen; Grundeigentümer/-in: Rahm Simone, Am Stutz 31, 4314 Zeiningen (Stockwerkeinheit); Projektverfasser/-in: Schwenkmezger Ulrich, Am Stutz 31, 4314 Zeiningen; Bauvorhaben: Pergola; Lage: Am Stutz 31, Parzelle 1307; Baubewilligung erteilt, vereinfachtes Verfahren
Einladung Bundesfeier 2023
Am Montag, 31.07.2023 findet ab 18 Uhr die diesjährige Bundesfeier in Zeiningen beim Blockhaus statt. Das Programm wurde in alle Haushaltungen verteilt und ist unter www.zeiningen.ch aufgeschaltet. Die Festwirtschaft wird durch den FC Zeiningen geführt und freut sich mit dem Gemeinderat über eine aktive Teilnahme.
Abbrennen von Feuerwerk (Bundesfeiertag)
Gemäss Polizeireglement der Gemeinden im Einzugsgebiet der Regionalpolizei unteres Fricktal ist das Abbrennen von Feuerwerk nur am Nationalfeiertag (Nächte vom 31. Juli / 1. August und 1. / 2. August) gestattet. In der Zeit vor und nach dem Nationalfeiertag ist dies verboten oder bewilligungspflichtig. Vielen Dank für die Rücksichtnahme.
Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 06. Juni 2023 und der Ortsbürgergemein-deversammlung vom 09. Juni 2023 sind nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist per 16. Juli 2023 in Rechtskraft erwachsen.
Ersatzwahl Präsident der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang
Durch die Wahl von Thomas Waldmeier in den Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Regio Frick-Mettauertal hat er seine Demission als Präsident der Finanzkommission eingereicht. Die Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Aarau, hat die vorzeitige Demission aus der Finanzkommission Zeiningen vom 26. Mai 2023 geprüft. Sein Gesuch wird gestützt auf § 36 des Gesetzes über die politischen Rechte auf den Zeitpunkt der Ersetzung stattgegeben. Für den frei werdenden Sitz in der Finanzkommission ist eine Ersatzwahl anzuordnen. Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde auf den 22. Oktober 2023 festgelegt. Gemäss § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) sind Anmeldungen bei der Gemeindekanzlei Zeiningen einzureichen. Die Anmeldung muss den Familien- und Vornamen, das Geburtsjahr und den Heimatort sowie Angaben über Strasse und Hausnummer des Kandidaten/der Kandidatin enthalten. Ferner ist die Partei oder die Gruppierung, welche einen Kandidaten/eine Kandidatin vorschlägt, anzugeben. Die Anmeldung muss zudem im Sinne von § 29a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) von mindestens zehn stimmberechtigten Einwohnern unterzeichnet sein. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen (siehe Rückseite Anmeldeformular). • Der Wahlvorschlag für Kandidaturen muss mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag abgegeben werden. Festgelegt wurde für die Abgabe der Freitag, 1. September 2023, 11:30 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Zeiningen. Hinweise zum Wahlverfahren/Möglichkeit einer stillen Wahl: Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind (0 – 1), ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze (1) nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Dadurch würde sich der 1. Wahlgang vom 22. Oktober 2023 erübrigen und der Urnengang entfällt. Wahlbüro Zeiningen
Kunststoffsammlung
Donnerstag, 27. Juli. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Sammelsack - Verkaufsstelle ist der Volg Zeiningen. Bitte den Kunststoffsammelsack bis am 7 Uhr am Abfuhrtag bereitstellen und nur die dafür vorgesehenen Kunststoffabfälle in den Sammelsack werfen. GAF