Bauherrschaft und Grundeigentümer: Ottiger Josef, Im Gässli 4b, 4314 Zeiningen; Projektverfasser/-in: Go Smart Solution AG, Langgass 11, 5244 Birrhard; Bauvorhaben: Bau einer PV-Anlage, Aufdach; Lage: Im Gässli 4b, Parzelle 2155.
Baugesuch 2026-13
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Blumer Daniel und Franziska, Im Gässli 4a, 4314 Zeiningen; Projektverfasser/-in: Go Smart Solution AG, Langgass 11, 5244 Birrhard; Bauvorhaben: Bau einer PV-Anlage, Aufdach; Lage: Im Gässli 4a, Parzelle 2100.
Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 09. April bis 08. Mai 2026 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Bauverwaltung Zeiningen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich, mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat Zeiningen einzureichen.
Baubewilligung 2026-10
Bauherrschaft, Grundeigentümer und Projektverfasser: Lang Thomas und Denise, Unterer Katzenstirnenweg 2, 4314 Zeiningen; Bauvorhaben: Pergola; Lage: Unterer Katzenstirnenweg 2, Parzelle 1174; Baubewilligung erteilt, vereinfachtes Verfahren.
Öffentliche Auflage Baugesuch und Gesuch für das Velofahren abseits von Waldstrassen (nachteilige Nutzung von Waldareal) in den Gemeinden Zeiningen, Möhlin, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten, Schupfart, Obermumpf und Mumpf
Ort: Gemeindekanzleien Zeiningen, Möhlin, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten, Schupfart, Obermumpf und Mumpf. Auflage: 13. April bis 12. Mai 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten. Gesuchstellerinnen: Gemeinden Zeiningen, Möhlin, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten, Schupfart, Obermumpf und Mumpf. Baugesuch und Gesuch für das nichtmotorisierte Fahren abseits von Waldstrassen und Waldwegen (nachteilige Nutzung von Waldareal) gemäss § 23 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998. Während der obenstehenden Frist liegen die Gesuchsunterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Diese Publikation stützt sich auf die Waldgesetzgebung des Kantons Aargau vom 1. Juli 1997. Gegen das Baugesuch und die Benützung der Waldfläche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden. Der Einwand hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einsprache ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann. Gemeinden Zeiningen, Möhlin, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten, Schupfart, Obermumpf und Mumpf. Der Gemeinderat
Grabräumung 2026
Im Frühjahr 2026 ist die Grabräumung folgender Gräber geplant: Erdbestattungsgräber Nr. 100 – 124 sowie die Urnenreihengräber Nr. 35 – 62. Die bei der Gemeindekanzlei hinterlegten Kontaktpersonen wurden mittels Briefs persönlich über die Grabräumung informiert. Die Angehörigen haben die Möglichkeit, vom 13. April – 30. April 2026 die Gräber (Grabmäler, Bepflanzungen und weitere Elemente der Grabgestaltung) zu räumen. Der Friedhofgärtner wird ab dem 4. Mai 2026 die Räumung der restlichen Grabmäler auf Kosten der Gemeinde vornehmen. Der Gemeinderat
Kunststoffsammlung
Donnerstag, 16. April. Die Sammelsack-Verkaufsstelle ist der Volg Zeiningen. GAF