Baugesuch
Das folgende Baugesuch liegt vom 3. März bis 3. April 2023 auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf: Gesuchsteller: Emmenegger Hans, Gässli 5, 5079 Zeihen; Bauvorhaben: Einbau Büro in bestehenden Hausteil; Ortslage: Gebäude Nr. 58, Parzelle Nr. 67, Gässli 5; Zone: Kernzone. Allfällige Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich, begründet und mit einem Antrag dem Gemeinderat, 5079 Zeihen, einzureichen.
Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung folgende Baubewilligungen erteilt: a) MIDE AG, Zug, für den Abbruch der Gebäude Nrn. 158 und 162 sowie den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 17 Wohnungen, Parzelle Nr. 90, Hohbächli; b) Tögel Corinne und Thorsten, Oberzeiherstrasse 18, für die Umnutzung des Obergeschosses ihres Einfamilienhauses zu einer Einliegerwohnung, Parzelle Nr. 961; c) Wülser Jörg, Chorbacher 6, für den Einbau eines Kamins für einen Speicherofen bei seinem Wohnhaus Nr. 516, Parzelle Nr. 956.
Ersatzwahl für zwei Mitglieder der Regionalen Steuerkommission Böztal – Zeihen vom 18. Juni 2023 für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren
Frau Corinne Sutter-Reimann, Zeihen, und Frau Anja Wendelspiess, Zeihen, haben ihre Demission als Mitglieder der Regionalen Steuerkommission eingereicht. Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 findet am 18. Juni 2023 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten aus den Gemeinden Böztal oder Zeihen (Wahlkreis) zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 05. Mai 2023, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei der Wohngemeinde des Kandidaten/der Kandidatin einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann über die Homepage www.zeihen.ch bezogen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, das zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Sie werden jedoch vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede im Wahlkreis wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Stille Wahlen sind für diese Kommission bereits im ersten Wahlgang möglich. Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vor-schläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Be-hörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).
Provisorische Steuerrechnungen 2023
Kürzlich wurden die provisorischen Steuerrechnungen 2023 an alle Steuerpflichtigen versandt. Einzahlungen bis Ende Oktober werden verzinst. Jede (Teil-)Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird mit einem Zins honoriert. Für das Jahr 2023 beträgt der Zinssatz 0,3 Prozent. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Sollte der provisorische Steuerbetrag nicht den Gegebenheiten im Bemessungsjahr 2023 entsprechen, zögern Sie nicht, unter Vorlage der Belege (Lohnabrechnung usw.) beim Regionalen Steueramt Böztal-Zeihen in Hornussen (
Voranzeige Altstoffsammlung
Am Samstag, 11. März findet die nächste Altpapier- und Alteisensammlung statt. Altpapier und Karton werden durch den Schützenverein Helvetia Oberzeihen eingesammelt. Die Altpapier- und Kartonbündel müssen wie üblich ab 8 Uhr vor dem Haus bereitstehen. Die Alteisenmulde steht am Sammeltag von 10 - 11.30 Uhr beim Forstwerkhof an der Hornusserstrasse bereit.