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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 41-2021

 

Zweiter Wahlgang für die Wahl des Vizeammanns für die Amtsperiode 2022/2025; Nachnomination
Für den zweiten Wahlgang für die Wahl des Vizeammanns wurde folgender Kandidat angemeldet: • Banholzer Daniel, 1966, von Obergerlafingen, Stiegli 13, neu. Da gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen werden, als zu wählen sind, ist gemäss § 33 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und innert 5 Tagen seit Publikation im amtlichen Publikationsorgan, d.h. bis Dienstag, 19.10.2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenden Sitze nicht, wird der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 Abs. 2 GPR).

Steuern 2021 jetzt bezahlen
Bitte denken Sie daran, Ihre Steuern bis zum 31. Oktober zu bezahlen. Ab dem 1. November läuft von Gesetzes wegen Verzugszins auf – und das ohne Mahnung. Sollte es Ihnen aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, diese Frist einzuhalten, setzen Sie sich bitte mit der Finanzverwaltung (062 867 40 41) in Verbindung.

Gratulationsmeldungen
Die Regionalzeitungen (Neue Fricktaler Zeitung und fricktal.info) werden auch nächstes Jahr die runden Geburtstage ab 70 Jahren sowie die Hochzeitsjubiläen (ab 50 Jahren) veröffentlichen. Wenn Sie als Einwohner der Gemeinde Zeihen dies nicht möchten, bitten wir Sie, dies der Gemeindeverwaltung Zeihen entweder per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder telefonisch (062 867 40 40) bis Ende Oktober mitzuteilen. Herzlichen Dank.

Strassensperrung für Weihnachtsmarkt
Dem OK Weihnachtsmarkt wurde die Bewilligung erteilt, die Postgasse am Samstag, 27. November von 07.00 Uhr bis 21.30 Uhr für die Durchführung des Weihnachtsmarktes zu sperren. Der Gemeinderat bittet für die Behinderungen um Verständnis.

Krankenkassen-Prämienverbilligung 2022
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Die Beitragsberechtigten wurden von der SVA Aargau ermittelt und angeschrieben. Nach Erhalt eines Codes kann der Antrag auf Prämienverbilligung online unter www.sva-ag.ch/pv-online bis spätestens 31. Dezember 2021 beantragt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anspruch für 2022 verwirkt! Wenn Sie keinen Code erhalten haben, aber der Ansicht sind, im Jahr 2022 Anspruch auf Prämienverbilligung zu haben, können Sie auf der Webseite www.sva-ag.ch/pv einen Code anfordern. Steht kein Internetzugang zur Verfügung, kann der Antrag via Gemeinde gestellt werden. Für Fragen zur Prämienverbilligung stehen Ihnen die SVA Aargau (062 836 81 81) oder die SVA-Gemeindezweigstelle (062 867 40 43) gerne zur Verfügung.