Das folgende Baugesuch liegt vom 29. September bis 30. Oktober 2023 auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf: • Gesuchsteller: Wineken Angelika und Christoph, Burrihübel 10, 5079 Zeihen; Bauvorhaben: Anbau Garage (Projektänderung); Ortslage: Gebäude Nr. 620, Parzelle Nr. 876, Burrihübel 10; Zone: Wohnzone W2; Allfällige Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich, begründet und mit einem Antrag dem Gemeinderat, 5079 Zeihen, einzureichen.
Verfallsanzeigen Steuern – fristgerechte Bezahlung lohnt sich
Die Steuerpflichtigen haben kürzlich eine Anzeige für noch offene provisorische Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres erhalten. Damit wird angezeigt, welche Beiträge bereits bezahlt beziehungsweise was dem Steuerkonto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per Ende Oktober zur Zahlung fällig. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab 1. November wird aufgrund der kantonalen Gesetzgebung auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5,0 Prozent berechnet. Im November werden offene Steuern kostenpflichtig gemahnt (CHF 35.00 Mahngebühr). Besteht im Januar 2024 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden, was eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 100.00 verursacht (zusätzlich zu den Betreibungskosten). Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigener Berechnung wesentlich zu hoch sein, ist mit dem Regionalen Steueramt Böztal-Zeihen (Tel. 062 865 35 93 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) Kontakt aufzunehmen. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen ist eine Anpassung der Rechnung möglich. Wer die Steuern nicht vollständig bis 31. Oktober bezahlen kann, wird gebeten, sich frühzeitig bei der Abteilung Finanzen (Tel. 062 867 40 41 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) zu melden, damit ein Ratenzahlungsplan vereinbart werden kann. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen beträgt 0,3 Prozent. Für die Bezahlung der Steuern 2023 sind ausschliesslich die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine zu verwenden. Der Gemeinderat dankt für die fristgerechten Steuerzahlungen.
Seniorenwanderung
Die nächste Seniorenwanderung wird eine ganztägige sein und findet am Donnerstag, 5. Oktober, statt. Treffpunkt: Postautohaltestelle Zeihen Dorf. Abfahrt um 13.53 Uhr Richtung Herznach/Frick.