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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 39-2021

 

Ergebnis der Gemeindewahlen vom 26.09.2021
Die Gemeindewahlen vom 26. September 2021 für die Amtsperiode 2022/2025 haben zu folgenden Resultaten geführt: 1. Gemeinderat: In Betracht fallende Wahlzettel: 417; Stimmbeteiligung:54 Prozent; Absolutes Mehr: 186 Stimmen; Gewählt sind: - Nathalie Deiss (bisher) 329 Stimmen; - Daniel Banholzer (bisher) 324 Stimmen; - Christian Probst (bisher) 316 Stimmen; - Jeannine Menet (neu) 313 Stimmen; - Fabian Hossli Heinzer (neu) 257 Stimmen; Weiter haben Stimmen erhalten: - Michel Dietiker (bisher) 166 Stimmen; - Vereinzelte 151 Stimmen; 2. Gemeindeammann: In Betracht fallende Wahlzettel: 417; Absolutes Mehr: 193 Stimmen; Gewählt ist: - Christian Probst (bisher) 282 Stimmen; 3. Vizeammann: In Betracht fallende Wahlzettel: 417; Absolutes Mehr: 183 Stimmen; Es haben Stimmen erhalten: - Michel Dietiker (bisher) 128 Stimmen; - Daniel Banholzer 86 Stimmen; - Nathalie Deiss 51 Stimmen; - Jeannine Menet 48 Stimmen; - Fabian Hossli Heinzer 28 Stimmen; - Vereinzelte 24 Stimmen; Da kein Kandidat bzw. Kandidatin das absolute Mehr erreicht hat, konnte der Sitz des Vizeammanns noch nicht besetzt werden. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet am 28. November 2021 ein zweiter Wahlgang statt. Wahlbeschwerden (§§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, eingeschrieben an das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

Zweiter Wahlgang für die Wahl des Vizeammanns für die Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren
Nachdem im ersten Wahlgang keine Wahl zu Stande gekommen ist, ist für den noch freien Sitz des Vizeammanns ein zweiter Wahlgang nötig. Wählbar ist nur, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis am Mittwoch, 6. Oktober 2021, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte der Gemeinde bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht möglich. Auskünfte erteilt die Gemeindekanzlei, die auch die entsprechenden Formulare abgibt. Die Nichtgewählten des ersten Wahlganges sind nicht automatisch angemeldet. Sofern im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen werden als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenden Sitze, findet am 28. November 2021 der zweite Wahlgang statt. Andernfalls wird der/die Vorgeschlagene als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Neugestaltung Kindergarten-Spielplatz
Ab kommendem Montag, 4. Oktober wird die Firma Meier Oberzeihen GmbH die Spielwiese des Kindergartens in einen naturnahen Spielplatz umgestalten. Die Bauarbeiten werden rund zwei Wochen in Anspruch nehmen. Der Gehweg vom Parkplatz des Gemeindehauses bis zur Unterkirche muss aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Auf dem Gemeindehausparkplatz wird ein Installationsplatz eingerichtet. Somit ist der Parkplatz vorübergehend nur beschränkt benützbar. Gemeinderat und Unternehmer bitten um Verständnis für diese Behinderungen. Für die Verwirklichung des neuen Spielplatzes wurden mit dem Budget 2021 CHF 46 000 bewilligt. Die Schneider-Wülser-Stiftung aus Aarau unterstützt das Projekt mit einem Beitrag von CHF 10 000.

Sperrung der Kantonsstrasse zwischen Ueken und Zeihen
Auf der Kantonsstrasse zwischen Ueken, Herznach und Zeihen kann aufgrund des guten Baufortschritts bereits die Tragschicht im Ausserortsbereich eingebaut werden. Diese Belagsarbeiten werden vom 4. bis 15. Oktober 2021 ausgeführt. Es kommt dabei zu Sperrungen und Umleitungen. Während der Vollsperrung vom 4. bis 15. Oktober 2021 wird der motorisierte Individualverkehr über die Kantonsstrassen via Hornussen oder Effingen umgeleitet. Die Umleitungen werden entsprechend signalisiert. Die Kantonsstrasse über den «chli Chlause» bleibt für die Velofahrenden weiterhin gesperrt. Der Veloverkehr wird wie bisher via rückwärtigen Verbindungsweg Herznach – Zeihen umgeleitet. Die Bauetappen werden so angeordnet, dass das Postauto als einziges Fahrzeug über die Kantonsstrasse fahren kann. Die bestehenden Haltestellen können so alle fahrplanmässig bedient werden. Sollte das Wetter in der geplanten Zeit den Einbau der Asphaltschicht nicht zulassen, werden die Arbeiten jeweils um einzelne Tage verschoben. Die Abteilung Tiefbau des Departements Bau, Verkehr und Umwelt und die am Bau Beteiligten bitten die Verkehrsteilnehmenden sowie die Anwohnenden um Verständnis für die unvermeidlichen Behinderungen. Nach dieser Bauphase gibt es noch Fertigstellungsarbeiten: Im Sommer 2022 wird der Deckbelag im Ausserortteil eingebaut und dann ist der «chli Chlause» endgültig saniert.

Seniorenwanderung
Die nächste Seniorenwanderung findet am Mittwoch, 6. Okt., statt. Treffpunkt: Parkplatz Gemeindehaus um 14 Uhr.